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30. März 2023
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates (GPK) hat beantragt, den Bericht und Antrag 1/2023 ewl Areal AG, zweiter Finanzierungsschritt zur Überarbeitung zurückzuweisen. Hauptgrund war die Information der ewl Areal AG zu einem stark erhöhten Kostendach-Werkpreis des Totalunternehmers. Die GPK nutzte die Rückweisung, um Anregungen zur Überarbeitung des Berichts und Antrags zu platzieren. Aufgrund der höheren Kostenschätzung will auch der Stadtrat prüfen, ob und wie er den Bericht und Antrag überarbeiten kann.

Die ewl Areal AG hat die Stadt Luzern mit einem Schreiben vom 20. März 2023 informiert, dass die Halter AG am 6. März 2023 überraschend einen neuen Kostendach-Werkpreis präsentiert hat. Dies zwingt die ewl Areal AG dazu, die neusten Berechnungen zu prüfen und eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. Nachdem die Stadt Luzern Kenntnis erhalten hat von der stark erhöhten Kostenschätzung, informierte sie am 23. März 2023 gemeinsam mit dem Verwaltungsratspräsidenten der ewl Areal AG die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates (GPK). Der Stadtrat empfahl der GPK dabei, die Weiterbehandlung des Berichts und Antrags zu sistieren. Die Beratung sei dann fortzusetzen, wenn die Lage von der ewl Areal AG neu beurteilt ist und Klarheit über die Kosten herrscht.

Die GPK hat in der Folge an ihrer Sitzung vom 23. März 2023 die Rückweisung des Berichts und Antrags zur Überarbeitung beantragt, verbunden mit mehreren Anpassungsvorschlägen. Der Stadtrat hat grosses Verständnis für das Vorgehen der GPK und nimmt den Rückweisungsantrag dankend zur Kenntnis. Aufgrund der neuen Kostenschätzung will auch er das Projekt und den damit verbundenen Bericht und Antrag nochmals vertieft überprüfen. Gleichzeitig hält der Stadtrat nochmals fest, dass die Stadt Luzern nicht Bauherrin ist. Das Projekt Rotpol wird durch eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit städtischer Minderheitsbeteiligung realisiert. Zudem wurden das Projekt Rotpol sowie die städtischen Nutzungen mit dem B+A 16/2017 «Planungsbericht ewl-Areal» und dem B+A 29/2019 «ewl Areal AG, erster Finanzierungsschritt» definiert und parlamentarisch bestätigt. Die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf das Projekt Rotpol durch die Stadt Luzern sind beschränkt. Dem Stadtrat ist wichtig, mit dem Projekt Rotpol den Grundstein legen zu können für eine nachhaltige, zukunftsgerichtete Quartierentwicklung. Unter anderem soll möglichst rasch eine neue Feuerwache gebaut und der gemeinnützige Wohnungsbau sowie der Bau von Alterswohnungen gefördert werden.

Links:
Bericht und Antrag 1/2023 «ewl Areal AG: Zweiter Finanzierungsschritt» 
Bericht und Antrag 29/2019 «ewl Areal AG, erster Finanzierungsschritt»
Bericht und Antrag 16/2017 «Planungsbericht ewl-Areal»

Name
Überarbeitung B+A ewl Areal AG zweiter Finanzierungsschritt Medienmitteilung 30.03.2023 Download 0 Überarbeitung B+A ewl Areal AG zweiter Finanzierungsschritt Medienmitteilung 30.03.2023
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