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Feuerungsanlagen müssen periodisch einer lufthygienischen Kontrolle unterzogen werden. Damit wird ein schadstoffarmer Betrieb dieser Anlagen sichergestellt.

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Für den Vollzug sind bei kleineren Feuerungsanlagen die Gemeinden zuständig: bei Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1'000 kW, bei Holzfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 70 kW. 

Feuerungsemissionen

 

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Kontakt

Meier Ronny
Projektleiter Energie, Klimaschutz, Luftreinhaltung
T +41 41 240 18 89

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