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Mit diesem Formular für die Kostengutsprache können Spitex-Organisationen die Aufnahme eines Kunden/einer Kundin der Abteilung Alter und Gesundheit, Pflegefinanzierung, melden.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Die Stadt Luzern garantiert bei Zuständigkeit die Übernahme der Restfinanzierungskosten der anfragenden Institution. Es gelten die im Kanton ihres Sitzes massgeblichen Vollkosten- und Restfinanzierungstarife, maximal bis zu den Tarifen, die die Stadt Luzern im Abrechnungsjahr mit ihren Vertragsleistungserbringern vereinbart hat.

Die Kostengutsprache erlischt, wenn innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Erteilung keine Pflegeleistungen erbracht und abgerechnet wurden.

Verfahren

Die Mitarbeitenden der Pflegefinanzierung prüfen den Wohnsitz des Kunden/der Kundin und erteilen der Spitex-Organisation innert 5 Arbeitstagen Kostengutsprache.

Dringende Anfrage: bitte melden Sie sich zusätzlich telefonisch beim Team Pflegefinanzierung (041 208 81 27).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.