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Wollen Sie als Eltern die gemeinsame elterliche Sorge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erklären? Dann haben Sie
  • persönlich (beide Elternteile) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu erscheinen und sich auszuweisen;
  • die Kindesanerkennung durch den Vater vorzuweisen;
  • das Formular „Erklärung gemeinsame elterliche Sorge" und die "Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften“ in 3-facher Ausfertigung abzugeben. Achtung: Das Formular darf erst am Schalter der KESB datiert und unterschrieben werden.
  • pro Kind Fr. 100.00 (Rechnung).
Das Kind muss zudem gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Luzern haben.

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