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Wollen Sie als Eltern die gemeinsame elterliche Sorge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern erklären? Hat Ihr Kind gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Luzern? Dann haben Sie
- Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren;
- persönlich (beide Elternteile) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu erscheinen und sich auszuweisen;
- die Kindesanerkennung durch den Vater vorzuweisen;
- das von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in 3-facher Ausfertigung vorbereitete Formular „Erklärung gemeinsame elterliche Sorge" und die "Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften“ am Schalter der KESB zu datieren, zu unterschreiben und abzugeben.

Das Verfahren kostet CHF 100.00 pro Kind. Weitere Informationen finden Sie auf dem Musterformular «Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge» sowie auf dem «Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge».

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