- persönlich (beide Elternteile) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu erscheinen und sich auszuweisen;
- die Kindesanerkennung durch den Vater vorzuweisen;
- das Formular „Erklärung gemeinsame elterliche Sorge" und die "Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften“ in 3-facher Ausfertigung abzugeben. Achtung: Das Formular darf erst am Schalter der KESB datiert und unterschrieben werden.
- pro Kind Fr. 100.00 (Rechnung).
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde | +41 41 208 82 57 | Kontaktformular |
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