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2. Dezember 2025
Die Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Stadtrates von Luzern sollen angepasst werden. Die Geschäftsleitung hat einen entsprechenden Bericht und Antrag an ihrer Sitzung vom 13. November 2025 einstimmig zuhanden des Grossen Stadtrates verabschiedet.

Das neue Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates, das am 1. August 2025 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage für eine zeitgemässe und transparente Ausgestaltung der Entschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Seit der letzten Erhöhung der Entschädigungen im Jahr 2004 sind die Vorlagen komplexer geworden, wodurch auch der zeitliche Aufwand zugenommen hat. Aus diesem Grund sollen die Entschädigungen für ein Parlamentsmandat angemessen erhöht werden.

Es ist dabei weniger eine reine Erhöhung der Sitzungsgelder vorgesehen, sondern die Arbeit der Ratsmitglieder in den Fraktionen soll berücksichtigt werden. Bis anhin wurde dieser Aufwand bei Mitgliedern des Stadtparlaments nicht entschädigt. Die Fraktionen übernehmen bei der Vorbereitung der Ratsgeschäfte eine bedeutende Rolle und tragen wesentlich zu einem geordneten Ratsbetrieb bei. Neu erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Entschädigung für die Fraktionsarbeit, die zusammen mit dem Sitzungsgeld für die Ratssitzungen ausgerichtet wird.

Zudem werden die Sitzungsgelder für Kommissions- und andere parlamentarische Sitzungen moderat erhöht. Die Funktionsentschädigungen für Präsidien und Fraktionsleitungen werden angepasst, wobei Fraktionschefinnen und -chefs neu gleich entschädigt werden wie Kommissionspräsidien. Die bisherige Spesenentschädigung wird in eine klar ausgewiesene Grundentschädigung überführt.

Wie bisher sollen die Entschädigungen regelmässig der Teuerung angepasst werden. Insgesamt bewegen sich die Auswirkungen der Anpassungen im moderaten Rahmen. Bei der Umsetzung legte die Geschäftsleitung Wert auf eine pragmatische Lösung. Am Prinzip des Milizsystems soll nicht gerüttelt werden; andererseits soll die Entschädigung ausreichend sein, damit es sich nicht nur Vermögende leisten können, ein solches Mandat auszuüben.

Die Geschäftsleitung ist überzeugt, dass die vorgesehene Neuausrichtung zu einer sachgerechten und fairen Entschädigung der politischen Arbeit führt.

Die Verordnung über die Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Stadtrates soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Für die Ausrichtung der angepassten Entschädigungen im Jahr 2026 wird ein Nachtragskredit zum Budget 2026 von Fr. 142’000.– beantragt.

Der Grosse Stadtrat wird das Geschäft voraussichtlich am 18. Dezember 2025 beraten.

Link Bericht und Antrag: «Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Stadtrates. Anpassung Entschädigung»

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Medienmitteilung der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates 2.12.2025 (PDF, 98.42 kB) Download 0 Medienmitteilung der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates 2.12.2025