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2. Dezember 2025
Haltung des Stadtrates zum Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)

Im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) teilzunehmen.

Der Schweizer Gasmarkt ist heute nur rudimentär im Rohrleitungsgesetz geregelt. Mitte 2020 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) mit einem Entscheid zu einem konkreten Fall zum Gasmarkt in der Zentralschweiz im Grundsatz bekräftigt, dass der Gasmarkt frei ist. Allerdings hat sie nur einige allgemeine Grundsätze festgelegt, deren Umsetzung den Akteuren überlassen ist. Der Bundesrat legte am 19. September 2025 einen Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) zur Vernehmlassung vor. Ziel ist, die Gasversorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen und klare Regeln für den Marktzugang der Endverbraucher*innen zu schaffen.

Die Stadt Luzern lehnt das vorgelegte GasVG entschieden ab. Die Gasversorgung liegt heute in den Händen der Städte und Gemeinden resp. ihrer Energieversorgenden. Während die Städte – wie auch die Stadt Luzern mit ihrer vom Volk beschlossenen Klima- und Energiestrategie – mitten im Transformationsprozess hin zu einer Wärmeversorgung ohne Gas stehen, zielt das vorgeschlagene GasVG auf eine umfassende Regulierung eines stark schrumpfenden Marktes. Da heute die Gasversorgung in der Schweiz grundsätzlich gut funktioniert, besteht kein Regelungsbedarf, zumal ein neues GasVG erst frühestens 2028 in Kraft treten würde, zu einem Zeitpunkt, an dem fossiles Gas deutlich reduziert sein müsste, um die Klimaziele zu erreichen. Schliesslich würde das geplante GasVG mit den umfassenden Regulierungsbestimmungen den administrativen Aufwand seitens Verteilnetzbetreibenden und seitens Behörden (kommunale und kantonale Ebene sowie die neue EnCom) stark erhöhen.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.

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Kurzinformationen des Stadtrates 22/2025 2.12.2025 (PDF, 91.74 kB) Download 0 Kurzinformationen des Stadtrates 22/2025 2.12.2025