Im Detail
Die 2022 von den Stimmbürger*innen beschlossene Klima- und Energiestrategie sieht zur Reduktion des CO2-Ausstosses unter anderem vor, die Zahl der Parkplätze in der Stadt Luzern auf öffentlichem Grund bis ins Jahr 2040 zu halbieren. Mit dem vorliegenden Planungsbericht schafft der Stadtrat, wie in der dringlichen Motion 7 vom September 2024 gefordert, Klarheit darüber, wie er die Parkplatzreduktion bis 2040 umsetzen will. Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, mit dem Planungsbericht alle relevanten Facetten zu beleuchten und damit die Diskussion auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Sechs Schritte zum Abbaukonzept
Zur Erarbeitung des Planungsberichts hat die Stadt eine breite Auslegeordnung aller politischen, fachlichen und juristischen Rahmenbedingungen gemacht. Anschliessend wurde das Abbaukonzept in folgenden Schritten erstellt:
- Datengrundlage bereinigen: Mit der Zählung und Digitalisierung aller Parkplätze auf Stadtgebiet wurde eine solide Datengrundlage geschaffen. Demnach sind aufgrund der seit 2018 bis zum Stichtag 1. Juni 2025 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben.
- Analyse der Rahmenbedingungen: Übersicht über die aktuell geltenden Gesetze, Normen, Reglemente, Standards, Strategien usw.
- Neuer Leitfaden «öffentliche Parkierung»: Als weitere Grundlage für den Planungsbericht hat die Stadt einen neuen Leitfaden «öffentliche Parkierung» ausgearbeitet. Der Leitfaden legt die Anforderungen an die Gestaltung und an die Anordnung von öffentlichen Parkplätzen fest (Mindestgrössen, Abstände, Gestaltungsnormen etc.). Der Leitfaden kommt ab dem 1. Januar 2026 zur Anwendung, also nach der Beratung des Planungsberichts durch den Grossen Stadtrat.
- Grundsätze für den Parkplatzabbau: Aufbauend auf diesen Grundlagen hat der Stadtrat Grundsätze definiert, nach welchen öffentliche Parkplätze abgebaut bzw. erhalten werden sollen. So sollen Parkplätze grundsätzlich dort abgebaut werden, wo es die Verkehrs- oder Schulwegsicherheit erfordert, wo sie nicht den Normen oder dem neuen Leitfaden entsprechen, wo die Strassen für Unterhalt und Blaulichteinsätze zu schmal sind oder wo es Flächen für den Ausbau des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehr, für Klimaanpassungsmassnahmen oder Aufwertungen des Stadtraums braucht. Parkplätze sollen grundsätzlich nicht abgebaut werden, wo es keine Dringlichkeit dazu gibt, wo Sondernutzungen benötigt werden (Taxi, Güterumschlag, Handwerks-Parkplätze etc.) oder wo es eine gute Verteilung der Parkplätze im Stadtgebiet für Anwohnende und das Gewerbe erfordert.
- Abgleich mit bestehenden Parkplätzen: In einem nächsten Schritt wurde mit Hilfe eines computergestützten Modells überprüft, ob die bestehenden Parkplätze die Anforderungen aus dem Leitfaden erfüllen oder anderen Grundsätzen widersprechen. Daraus wird ersichtlich, wo wie viele Parkplätze umgeplant oder abgebaut werden müssen.
- Abgleich mit zeitlichen Treibern: Neben den Grundsätzen kommt beim Parkplatzabbau auch die zeitliche Komponente als Treiber dazu. So muss aufgrund der Elektrifizierung des Fahrzeugparks für den städtischen Unterhalt (breitere Fahrzeuge) bis 2027 der ungehinderte Zugang auf allen Strassen gewährleistet werden. Bis 2033 muss die Stadt Luzern zudem das Velohauptroutennetz umsetzen und bis 2040 die Klima- und Energiestrategie. Die Stadt will zudem Synergien mit dem rund 60 Kilometer umfassenden Leitungsbau für die See-Energie nutzen und ihre Strassen wo möglich neu gestalten.
Parkplatzabbau-Ziel je Quartier
Das Abbaukonzept zeigt für jedes Quartier auf, wie viele Parkplätze entfallen. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/- 20%). Die Quartiere sind unterschiedlich stark von der geplanten Parkplatzreduktion betroffen. Überdurchschnittlich trifft es Quartiere mit schmalen Strassen oder einer ungenügend ausgebauten Veloinfrastruktur. Weniger betroffen sind Aussenquartiere, die über viele private aber wenig öffentliche Parkplätze verfügen. Nicht betroffen sind die Quartiere Littauerberg und An der Emme, da es dort keine öffentlichen Parkplätze gibt.
Der Planungsbericht definiert zudem mögliche Nutzungen für die freigewordenen Flächen. Es sind dies etwa die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Belebung des öffentlichen Raumes, Klimaanpassung (Entsiegelung, Begrünung etc.) und die Förderung des Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehrs. Die Umnutzung von Parkplätzen zu Spezialparkplätzen (Handwerker*innen, Güterumschlag etc.) oder Sharing-Parkplätze werden nicht zum Abbauziel gemäss der Klima- und Energiestrategie gezählt, weil sie nach wie vor als (Spezial-)Parkplätze dienen.
Weiteres Vorgehen
Die im Planungsbericht definierten Grundsätze fliessen in alle Planungen ein, bei denen ein Abbau von Parkplätzen zur Diskussion steht. Die Projekte werden wo möglich koordiniert umgesetzt (Ausbau See-Energie, Strassenumgestaltung etc.).
Einbezug der Bevölkerung
Die Grundsätze im Planungsbericht sind weder priorisiert noch berücksichtigen sie mögliche planerische Optimierungen in konkreten Projekten. In der Detailplanung benötigt es deshalb bei Projekten mit Parkplatzabbau jeweils eine Interessenabwägung, welche Grundsätze wie gewichtet werden sollen. Bei grösseren Projekten ist vorgesehen, die Quartierbevölkerung und das lokale Gewerbe einzubeziehen.
Der Stadtrat schafft mit dem vorliegenden Bericht eine datenbasierte und objektive Grundlage zum Parkplatzabbau. So entsteht Planungssicherheit für zahlreiche anstehende Projekte.
Der Planungsbericht wird voraussichtlich am 18. Dezember 2025 dem Grossen Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Link:
B 48/2025 Planungsbericht: "Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern". Kenntnisnahme
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| Plaungsbericht Autoparkplätze Medienmitteilung 7.11.2025 (PDF, 117.57 kB) | Download | 0 | Plaungsbericht Autoparkplätze Medienmitteilung 7.11.2025 |
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| Parkplatzabbau |