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14. Oktober 2025
Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat jährlich die übergeordneten normativen und politischen Vorgaben für wichtige Beteiligungen zum Beschluss vor. Gegenüber dem Vorjahr gibt es leichte Änderungen bei den Vorgaben zum Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und zur Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See.

Mit den übergeordneten normativen und politischen Vorgaben legt der Grosse Stadtrat die Ziele und Erwartungen der Stadt Luzern für den Umgang mit ihren Beteiligungen fest. Dort, wo die Stadt Luzern Alleineigentümerin ist oder eine Mehrheitsbeteiligung hält, bilden die Vorgaben zusammen mit der vom Stadtrat verfassten Eignerstrategie die Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie durch das strategische Leitungsorgan. Die übergeordneten normativen und politischen Vorgaben für die wichtigen Beteiligungen werden jedes Jahr überprüft und vom Grossen Stadtrat beschlossen.

Der Stadtrat beantragt, für das Jahr 2026 die übergeordneten normativen und politischen Vorgaben mit wenigen Änderungen aus dem Vorjahr zu übernehmen. Die Änderungen betreffen die Vorgaben zum Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und zur Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See.

Mit dem Beteiligungsbericht zum Geschäftsjahr 2024 wird die Entwicklung der wichtigen Beteiligungen und die Umsetzung der politischen Vorgaben aufgezeigt. Im Rahmen der Umsetzung des Postulats 72, Yannick Gauch, Claudio Soldati und Raphaela Meyenberg namens der SP-Fraktion, Christa Wenger und Irina Studhalter namens der G/JG-Fraktion sowie Silvio Bonzanigo vom 12. März 2021: «Arbeitnehmenden-Vertretung im Verwaltungsrat der VBL» hat der Stadtrat mit Vertretungen von ewl, vbl und Viva Luzern AG sowie deren Sozialpartnern einen extern moderierten Dialogprozess durchgeführt und ein Dialogverfahren installiert. Dieses Dialogverfahren wurde im Frühjahr 2025 evaluiert. Die Ergebnisse sind im Beteiligungsbericht 2024 enthalten. Ein regelmässiger Austausch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft bzw. Sozialpartnern ist unbestritten ein wichtiges Element, um eine gute Vertrauensbasis zu schaffen und zu erhalten. Es ist daher zu begrüssen, wenn die Austauschtreffen weitergeführt werden. Weiterer Handlungsbedarf besteht nach Ansicht des Stadtrates nicht.

Der Grosse Stadtrat wird den Bericht und Antrag zu diesem Geschäft voraussichtlich an seiner Sitzung vom 13. November 2025 beraten.

Link:
Bericht und Antrag 42/2025: Übergeordnete normative und politische Vorgaben für wichtige Beteiligungen. Anpassungen gültig ab 1. Januar 2026. Berichterstattung Geschäftsjahr 2024

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Übergeordnete Vorgaben Beteiligungen Medienmitteilung 14.10.2025 (PDF, 102.69 kB) Download 0 Übergeordnete Vorgaben Beteiligungen Medienmitteilung 14.10.2025