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6. Dezember 2023
Die Stadt Luzern ersetzt in der Altstadt rund 200 Verkehrsschilder, welche beschädigt oder nicht mehr zeitgemäss sind. Ziel der Bereinigung ist es, die Anzahl Schilder zu reduzieren und mit weniger Signalen verständlicher anzuzeigen, was in welchem Bereich gilt. Alle nicht zwingend notwenigen Signalisationen werden entfernt oder an zentralen Stelen zusammengefasst. Das Verkehrsregime in der Altstadt bleibt dabei grösstenteils bestehen.

In den vergangenen Jahren trat die Luzerner Polizei mehrfach mit Fragen und Anregungen zu Signalisationen in der Altstadt ans Tiefbauamt der Stadt Luzern heran. Das Tiefbauamt nahm sich dies zum Anlass die Verkehrsregime, Signalisationen und sämtlichen Verkehrsanordnungen im Perimeter «Altstadt» zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass der Grossteil der in der Altstadt gültigen Verkehrsregime beibehalten werden sollen. Die Prüfung ergab jedoch ebenfalls, dass eine Vielzahl von Signalisationen und Verkehrsanordnungen nicht mehr zeitgemäss sind oder in kurzem Abstand mehrfach die gleichen Signale bestehen. Diese Situation soll in den kommenden Monaten bereinigt werden, mit dem Ziel, zu vereinfachen.

Breiter Einbezug
Die Anpassungen wurden in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei ausgearbeitet und mit dem Quartierverein Altstadt, als Vertretung der Anwohnerinnen und Anwohner, und der City Vereinigung Luzern als Vertretung von Gewerbe und Gastronomie, besprochen. Die Verkehrsanordnungen werden im Kantonblatt vom 9. Dezember 2023 publiziert. Aufgrund der Grösse und der Komplexität des Gebiets wird es eine umfangreiche Publikation geben. Auf die Publikation der Verkehrsanordnungen folgt die Umsetzung der Signalisationsbereinigung Anfang 2024.

Einfacher und klarer
Das Ziel der Bereinigung ist es, die gültigen Verkehrsregeln  mit weniger Signalen so klar und verständlich wie möglich zu signalisieren. Dank einem Anti-Grafiti- und Anti-Kleber-Schutz können die Signale besser gereinigt werden und sollen deshalb langlebiger sein. Falls sich die Signale mit der neuen Beschichtung bewähren, sollen andere hoch frequentierte Orte ebenfalls mit solchen neuartigen Signalen versehen werden.

Neue Signalisation der Eingänge der Fussgängerzone
Die Haupteingänge der Fussgängerzone werden neu mit Stelen signalisiert. Die besser sichtbaren Stelen sollen die Fussgängerzone klar abgrenzen und sicherstellen, dass nur Befugte in die Altstadt zufahren. Die Zufahrtsberechtigungen zur Altstadt werden im Rahmen der Signalisationsbereinigung nicht geändert. Die Zufahrt wird durch die vor einigen Wochen publizierten neuen Altstadtzufahrtsverordnung geregelt. Die beiden Vorhaben werden unabhängig bearbeitet.

Einige wenige Regimeanpassungen
Im Rahmen der Signalisationsbereinigung kommt es zu folgenden Regimeanpassungen: Da sich entlang der Grabenstrasse und dem Löwengraben viele Restaurants und Einkaufsgeschäfte befinden, wird das Halteverbot auf dem Strassenabschnitt aufgehoben. Neu soll das Halten zwecks Güterumschlag ermöglicht werden.

Das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Brüggligasse und der Museggstrasse wird für Zubringerdienste geöffnet. Die Änderung soll die Versorgung des Gebiets ermöglichen, die Durchfahrt von der Museggstrasse zum St. Karliquai jedoch weiterhin verhindern.

Die vor der Altstadt-Sperrung im Jahr 1973 eingeführten Einbahnen auf der Falkengasse und der Töpferstrasse werden aufgehoben. Durch die Änderung des Regimes in der Falkengasse kann der Falkenplatz umfahren werden. Die Aufhebung des Einbahnverkehrs auf dem nördlichen Teil der Töpferstrasse (von der Einfahrt des Parkhauses bis zur Einmündung in die Hertensteinstrasse) verbessert die Einmündung in die Alpenstrasse und ermöglicht das Umfahren des Museumsplatzes.

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