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16. Mai 2023
Mit einem Bericht und Antrag beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat die Umsetzung der Dringlichen Motion 205 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken». Alle in der Stadt wohnhaften Personen sollen Ende 2023 einen Prokopfbeitrag von 173 Franken erhalten. Die Auszahlung ist hauptsächlich digital vorgesehen mittels Scannen eines persönlichen QR-Codes, Erfassung der IBAN-Nummer und Auszahlung via Banküberweisung. Der Stadtrat steht dieser einmaligen Auszahlung nach dem Giesskannenprinzip nach wie vor kritisch gegenüber. Dem politischen Willen folgend beantragt er beim Grossen Stadtrat gleichwohl einen Sonderkredit von 14,95 Millionen Franken.

Am 27. Oktober 2022 hat der Grosse Stadtrat die Dringliche Motion 205, Simon Roth, Lena Hafen und Gianluca Pardini namens der SP-Fraktion sowie Christa Wenger und Elias Steiner der G/JG-Fraktion vom 9. September 2022: «Kaufkraft der Bevölkerung stärken» entgegen dem Antrag des Stadtrates als Motion überwiesen. Die Motionärinnen und Motionäre fordern, dass der Bevölkerung aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Überschüsse und den zusätzlichen finanziellen Belastungen (steigende Nebenkosten, Erhöhung der Krankenkassenprämien) ein Prokopfbeitrag von maximal 180 Franken ausbezahlt wird. Die Gesamtkosten dieser Auszahlung sollen 15 Millionen Franken nicht übersteigen, um ein obligatorisches Referendum zu vermeiden. Sofern nicht das fakultative Referendum ergriffen wird, kann dadurch die Auszahlung schneller erfolgen.

Kritik des Stadtrates

Finanziell darf die Stadt Luzern auf einige sehr erfreuliche Jahresabschlüsse zurückblicken, welche die finanzielle Verfassung und damit den finanziellen Spielraum verbessert haben. Aufgrund der geopolitischen Situation und ihrer Folgewirkungen (Coronapandemie, Russischer Angriff auf die Ukraine, Lieferengpässe, Teuerung, Zinswende) sind die Risiken und Unsicherheiten jedoch weiter angestiegen. Die Finanzkraft der Stadt Luzern reicht nicht aus, um sämtliche geplanten Projekte der aktuellen Finanzplanperiode 2023–2026 innerhalb der finanzrechtlichen Vorgaben realisieren zu können.

Der Stadtrat sieht es als seine Aufgabe, den städtischen Haushalt nachhaltig zu gestalten und die öffentlichen Gelder wirksam einzusetzen. Er steht einer einmaligen Auszahlung nach dem Giesskannenprinzip nach wie vor kritisch gegenüber. Mit der Motion wurden zwei Anliegen miteinander verbunden: Rückzahlung zu hoher Steuereinnahmen und Stärkung der Kaufkraft. Mit der Volksabstimmung vom 5. Februar 2023 wurde das finanzpolitische Anliegen aufgenommen und eine Steuersenkung im Budget 2023 beschlossen. Auf Bundes- und Kantonsebene laufen verschiedene Bestrebungen, die Folgen der Teuerung abzufedern.

Beantragte Auszahlungsmethodik

Dem politischen Willen folgend beantragt der Stadtrat mit vorliegendem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat die Details der Auszahlung des Prokopfbeitrages: Ende 2023 sollen alle Bezugsberechtigten die Möglichkeit erhalten, einen Betrag in Höhe von 173 Franken zu beziehen. Die Auszahlung erfolgt mittels Scannen eines persönlichen QR-Codes, Erfassung der IBAN-Nummer und Auszahlung via Banküberweisung. Die gewählte Methode entspricht den neusten digitalen Möglichkeiten und ist für einen Grossteil der Bevölkerung einfach und schnell umsetzbar. Für Personen ohne Zugang zu einem Computer oder mobilem Endgerät kann das per Post zugestellte Formular auch manuell ausgefüllt und retourniert werden. Dieser Vorschlag erfüllt die Anforderungen von Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsvorgaben.

Die Gesamtausgaben für den Sonderkredit belaufen sich auf 14,95 Millionen Franken. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Vorlage wird voraussichtlich am 29. Juni 2023 im Grossen Stadtrat beraten.

Hinweis: Am 29. Juni 2023 wird im Stadtparlament auch noch der Bericht und Antrag «Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte» beraten. Wichtig ist, die beiden Vorlagen nicht miteinander zu verwechseln. Die Bezugsberechtigten, die Auszahlungsmethodik und auch der Auszahlungszeitraum sind nicht identisch. Beachten Sie diesbezüglich die separate Medienmitteilung «Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte» vom 16. Mai 2023.

Link:
Bericht und Antrag 17/2023 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Dringliche Motion 205»

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Kaufkraft der Bevölkerung stärken Medienmitteilung 16.05.2023 Download 0 Kaufkraft der Bevölkerung stärken Medienmitteilung 16.05.2023
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