Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 4. November 2021 den Bericht und Antrag 34/2021 «Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Standards bei den Sozialen Diensten» behandelt.
Bisher werden die Gelder der verbeiständeten Personen in einer Art Sammelkonto, auch Poolkonto genannt, verwaltet. Diese Praxis ist auf Grund der geltenden Verordnung nicht mehr zulässig, so dass neu für alle Klientinnen und Klienten Einzelkonti eröffnet und separat geführt werden müssen. Der deswegen anfallende Mehraufwand im Bereich Existenzsicherung der Sozialhilfe kann nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen bewältigt werden. Die dafür nötigen Mittel von jährlich 165'000 Franken empfiehlt die Sozialkommission einstimmig zur Annahme.
Die Jahresdeklaration in der Sozialhilfe ist ein Kontroll- und Qualitätssicherungsinstrument. Sie unterstützt die rechtskonforme Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und beugt eventuellem Miss-brauch von Sozialhilfebezug vor. Die Sozialkommission unterstützt mit einer grossen Mehrheit den definitiven Ausbau der personellen Ressourcen in diesem Bereich mit Kosten von 205'000 Franken pro Jahr.
Die Einzelfallrevision ist ein weiterer bewährter Bestandteil eines griffigen Qualitäts- und Risikomanagements im Bereich Existenzsicherung. Dabei werden Sozialhilfedossiers systematisch nach ausgewählten Kriterien geprüft. Auch hier spricht sich die Sozialkommission grossmehrheitlich für die nötigen Gelder von 140'000 Franken pro Jahr aus, so dass die bisher befristeten in neu unbefristeten Stellen umgewandelt werden können.
Der Bericht und Antrag 34/2021 wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 25. November 2021 behandelt.
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Grosser Stadtrat Sitzung Sozialkommission Medienmitteilung 17.11.2021 | Download | 0 | Grosser Stadtrat Sitzung Sozialkommission Medienmitteilung 17.11.2021 |