Der FUKA-Fonds der Stadt Luzern bezweckt die Einzelprojektförderung und Unterstützung kultureller Projekte und Aktivitäten. Grundsätzlich können alle Kulturschaffenden und Veranstalter einen Antrag zur Unterstützung stellen, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Eingaben an den FUKA-Fonds können ausschliesslich online erfolgen.
Das Gesuchsportal führt Schritt für Schritt durch die Erfassung des Gesuchs, informiert über Termine und Förderkriterien und hilft bei der Eingabe der Daten. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Wegleitung auf dem Gesuchsportal.
Online Gesuche Kulturförderung
Hier finden Sie das online Gesuchsportal KUS für die Eingabe von Gesuchen für Projekte und Veranstaltungen.
Online Gesuche Kulturförderung
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Ascaion AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.
Sitzungstermine FUKA-Fondsverwaltung
Gesuchseinreichung |
Sitzung |
15. Februar 2025 |
27. März 2025 |
30. März 2025 |
8. Mai 2025 |
30. Mai 2025 |
3. Juli 2025 |
30. Juli 2025 |
11. September 2025 |
15. September 2025 |
30. Oktober 2025 |
30. Oktober 2025 |
4. Dezember 2025 |
30. Dezember 2025 |
29. Januar 2026 |
Formale Kriterien zur Prüfung eines Antrags
- Künstlerisch-kulturelles Projekt
- Bezug zur Stadt Luzern: Zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Luzern und/oder Hauptwirkungsort durch Werk und Tätigkeit
- Öffentlicher Aufführungsort und Termin in der Stadt Luzern muss bei allen Projekten vorhanden sein (Albumtaufe, Vorstellung usw.)
- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
- Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen
Erforderliche Unterlagen (ein zusammenhängendes PDF)
- Begleitschreiben
- Angaben zum Bezug zur Stadt Luzern
- Ausführlicher Projektbeschrieb und Produktionsangaben
- Kommunikations- und Promotionskonzept
- Terminplanung
- Biografien der Projektbeteiligten
- Detailliertes Budget inklusive Finanzierungsplan (Gagen entsprechen den Empfehlungen der Berufsverbände). Aus dem Finanzierungsplan muss ersichtlich sein, welche weiteren Finanzierungsquellen (insbesondere öffentliche Hand und Stiftungen) zur Deckung der budgetierten Kosten angegangen werden.
- Überblick über vergangene und geplante Projekte oder Kooperationen sowie Medienberichte.
- Bestätigung des Veranstaltungsortes
- Offerten bzw. Verträge
- Hörbeispiele bei Tonträgerproduktionen
- Regiekonzept bei Theaterproduktionen
- Die eingereichten Projekte haben einen Diversitätsanspruch, welcher im Dossier verständlich erläutert werden muss.
Aus dem FUKA-Fonds werden keine Beiträge gesprochen an:
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
- Apéros
- Benefizveranstaltungen
- Defizitgarantien
- Internetauftritte
- Politische Veranstaltungen
- Recherchebeiträge
- Rückwirkende Gesuche
- Schultheater
- Schulgelder / Ausbildungskosten
- Strukturbeiträge
- Studienaufenthalte
- Veranstaltungen ohne Eintritte
- Veranstaltungen mit Kollekteneinnahmen (ausgenommen Ausstellungen o.ä.)
- Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind
Honorarrichtlinien