Im Detail
Der Hirschpark in der Stadt Luzern im Gebiet Reussport blickt auf eine sehr lange Geschichte zurück und präsentiert sich heute als Freiraum mit einem integrierten Tiergehege im Stadtgebiet. Nachdem der Grosse Stadtrat im Rahmen von Sparmassnahmen 2007 die Schliessung des Hirschparks Luzern beschlossen hatte, führt seit 2008 der private Verein «Freunde des Hirschparks Luzern» mit viel Engagement und grossem Einsatz den Hirschpark. Das Areal und die Gebäude sind in städtischem Eigentum.
Der Verein mit 350 Mitgliedern und einer breiten Gönnerschaft hat die Sanierung der Infrastruktur vorangetrieben und die Umgebung neugestaltet. Der jährliche Betriebsaufwand beträgt rund Fr. 75’000.–. Für Schulklassen sowie private Vereine werden Schulungen angeboten. In den letzten Jahren wurde es anspruchsvoller, die für den Betrieb des Hirschparks und für die angebotenen Veranstaltungen benötigten Drittmittel (Spenden, Gönnerschaften usw.) zu beschaffen.
Bisher wird der Verein von der Stadt Luzern durch die Dienstabteilungen Immobilien und Tiefbauamt (Stadtgrün), in betrieblichen Belangen unterstützt (z. B. mit grösseren Unterhaltsarbeiten an Gebäuden, der Lieferung von Saatgut für die Nachsaaten auf den Grünflächen, der Lieferung von Gras für die Fütterung der Tiere und in der Baumpflege). Diese Leistungen werden unentgeltlich erbracht und dem Verein nicht in Rechnung gestellt. Der Verein kommt für den kleinen Unterhalt an Gebäuden und Umgebung auf und ist für die fachgerechte Betriebsführung des Hirschparks zuständig.
Mit dem Bevölkerungsantrag 300, hatten die Antragstellenden im Sommer 2019 die Unterstützung des privaten Vereins «Freunde des Hirschparks Luzern» verlangt. Der als Postulat zu behandelnde Bevölkerungsantrag wurde vom Grossen Stadtrat an der Ratssitzung vom 30. Januar 2020, entgegen dem Antrag des Stadtrates, überwiesen. In der Parlamentsdebatte wurden sowohl die Sinnhaftigkeit eines Tiergeheges in der Stadt Luzern als auch die Artgerechtigkeit der Tierhaltung kontrovers diskutiert. Der Grosse Stadtrat wollte mit der Überweisung des Postulats ein Zeichen setzen, dass die Stadt Luzern das Engagement des Vereins unterstützt.
Fehlende Rechtsgrundlage
Für eine mögliche zukünftige finanzielle Unterstützung des Hirschparks in der Stadt Luzern besteht noch keine separate, jedoch notwendige Rechtsgrundlage. Die bisherige infrastrukturelle Unterstützung wurde im Rahmen des politischen Grundauftrags von Stadtgrün Luzern erbracht. Für eine zusätzliche finanzielle und eine zukünftige infrastrukturelle Unterstützung muss der Grosse Stadtrat eine ausreichende gesetzliche Grundlage in Form eines Reglements schaffen.
Ablehnende Haltung des Stadtrats
Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament, wie mit der Überweisung des Bevölkerungsantrages 300 gewünscht, ein Reglement für eine mögliche zukünftige Unterstützung. Der Stadtrat beantragt jedoch beim Grossen Stadtrat, das notwendige Reglement nicht zu erlassen. Er lehnt damit wie bereits 2019 sowohl eine zukünftige finanzielle als auch infrastrukturelle Unterstützung ab. Der Stadtrat anerkennt zwar das grosse Engagement des Vereins «Freunde des Hirschparks Luzern». Dem Stadtrat erscheint es jedoch sinn- und wertvoller, mittelfristig anstelle eines Hirschgeheges einen aktiv gestalteten Grünraum zu schaffen. Folgt das Parlament dem Antrag, würden ab 2027 keine weiteren Unterstützungen durch die Stadt erfolgen.
Mögliche Kosten
Sollte der Grosse Stadtrat das Reglement erlassen wollen, wird neu zusätzlich an den Betriebsaufwand (insbesondere Personalkosten) ein jährlicher städtischer Beitrag von Fr. 25’000.– ausbezahlt. Dieser Beitrag und die weiteren städtischen Leistungen in der Höhe von Fr. 50’000.– werden in einem noch abzuschliessenden Subventionsvertrag geregelt. Für die unentgeltliche Nutzung des Grundstücks und der Gebäude im Finanzvermögen der Stadt Luzern ist ab 2026 ein jährlicher Einnahmenverzicht in der Höhe von Fr. 16’000.– zu kreditieren. Die Gesamtausgaben für vier Jahre liegen in der Höhe von Fr. 364'000.–.
Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich am 18. Dezember 2025 an der Sitzung des Grossen Stadtrats beraten.
Link:
Bericht und Antrag 47/2025: «Hirschpark in der Stadt Luzern. Ablehnung Erlass eines Reglements. Abschreibung Bevölkerungsantrag 300»
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| Hirschpark Luzern Medienmitteilung 11.11.2025 (PDF, 114 kB) | Download | 0 | Hirschpark Luzern Medienmitteilung 11.11.2025 |