Kopfzeile

Inhalt

Derzeit sind in der Stadt Luzern etwa 5'000 klimaschädliche Gas- und Ölheizungen in Betrieb. Diese müssen bis 2040 durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger ersetzt werden. Ab dann soll die Stadt keine Treibhausgase mehr ausstossen. Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben, zur Förderung und zu den Beratungsangeboten rund um das Thema Heizungsersatz in der Stadt Luzern. 

Förderprogramm Energie
Planen Sie Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder zur Produktion von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen? Die Stadt Luzern unterstützt Sie auf dem Weg der Energiewende mit unabhängiger Beratung und finanziellen Beiträgen. Zum Förderprogramm

Alles zum Inhalt

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben die Klima- und Energiestrategie im Jahr 2022 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Diese bildet die Grundlage für zahlreiche Massnahmen im Klimaschutz

Ziel: Erneuerbare Wärmeversorgung bis 2040

In der Stadt Luzern waren 2024 noch rund 5'000 Gas- und Ölheizungen in Betrieb. Sie sind für etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet verantwortlich. Ziel ist es, diese Emissionen bis 2040 auf 0 zu senken. Bis dahin müssen fossile Heizsysteme vollständig durch erneuerbare Lösungen ersetzt werden. Da die Lebensdauer einer fossilen Heizung etwa 20 Jahre beträgt, sollte bereits heute möglichst auf den Einbau solcher Systeme verzichtet werden. Deshalb regelt das revidierte städtische Bau- und Zonenreglement (BZR 2022) den Einsatz fossiler Wärmeerzeuger. 

Welche städtischen und kantonalen gesetzlichen Vorgaben es beim Heizungsersatz zu beachten gilt, haben wir im Folgenden zusammengestellt. 

Antworten auf häufige Fragen finden Sie im FAQ weiter unten. 

Dienste & Infos

FAQs

Gesetzliche Grundlagen: Energie

Frage

Wärmeerzeugung: Pflichten, Ausnahmen, Beratung und Förderung

Frage

Kontakt

Stadt Luzern
Umweltberatung / öko-forum
Löwenplatz 11 
6004 Luzern
T +41 41 412 32 32
Website
Öffnungszeiten & Details