Im Rahmen des Pilotprojekts «Individuelle Betreuungs- und Entlastungsbeiträge (IBE)» möchte die Stadt Luzern eine zusätzliche Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten für betreuungsbedürftige Personen prüfen. Ziel des Pilotprojekts IBE ist es, ein Modell der Subjektfinanzierung zu erproben, welches eine markante Mitfinanzierung der Nutzung von intermediären Entlastungsangeboten (Tages- oder Nachtstrukturen, Temporär- und Ferienbetten) durch die Stadt Luzern ermöglicht. Das Projekt IBE wird durch die Dienstabteilung Alter und Gesundheit (AGES) geleitet und durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet und ausgewertet. Das Pilotprojekt läuft bis Ende des Jahres 2028.
Aktuelles
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Projektidee
Die Stadt Luzern unterstützt im Rahmen eines Pilotprojekts Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation auf Betreuung oder Entlastung im Alltag angewiesen sind. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu fördern, für Betroffene wie auch für ihre Angehörigen. In erster Linie geht es um ältere Menschen, bei denen durch die Stabilisierung oder Verbesserung der Situation ein unerwünschter Heimeintritt verzögert oder verhindert werden kann. In Ausnahmefällen sind auch Beiträge an jüngere Menschen möglich, insbesondere für jungbetroffene Menschen mit Demenz.
Welche Aufenthalte werden unterstützt?
Nimmt das Ausmass des Betreuungsbedarfs zu, ist es wichtig, dass die betreuenden Angehörigen durch weitere Angehörige, andere Freiwillige oder durch professionelle Anbietende unterstützt und entlastet werden. Durch die IBE unterstützt werden spezialisierte «Tages- oder Nachtstrukturen im Bereich Alter». Eine aktuelle Liste dieser Institutionen ist hier abrufbar. IBE werden ebenfalls ausbezahlt für intermediäre Entlastungsangebote, die von Alters- und Pflegeheimen in der Stadt Luzern in Form von Tages- oder Nachtplätzen, Ferienbetten oder Kurzzeitaufenthalten angeboten werden.
Wer hat Anspruch?
IBE erhalten Personen mit Wohnsitz in der Stadt Luzern, welche auf eine der oben aufgeführten Betreuungsleistungen angewiesen sind. Die begünstigte Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen (weitere Details siehe «Merkblatt Pilotprojekt IBE»):
- Steuerrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Luzern.
- Das massgebende Einkommen darf Fr. 100'000.– nicht übersteigen.
- Mindestalter von 65 Jahren (Ausnahmen möglich).
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Unterstützungsbeitrag beträgt 50 Prozent der ungedeckten Selbstkosten für den Aufenthalt und die Betreuung sowie die gesamten dafür erforderlichen Transportkosten. Der maximale Beitrag pro Kalenderjahr und Person beträgt Fr. 8'000.– inklusive Transportkosten.
Wie bekomme ich einen Beitrag?
Die betreuungsbedürftige Person oder ihre Vertretung muss das Antragsformular ausfüllen und bei der Abteilung Alter und Gesundheit (AGES) einreichen. Im Antragsformular und Merkblatt sind weiterführende und zu berücksichtigende Informationen aufgeführt.
Formulare
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Dokumente
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Merkblatt Individuelle Betreuungs- und Entlastungsbeiträge (IBE) (PDF, 124.8 kB) | Download | 0 | Merkblatt Individuelle Betreuungs- und Entlastungsbeiträge (IBE) |
Kontakt
Alter und Gesundheit
Winkelriedstrasse 14
6002 Luzern
T +41 41 208 81 40
Öffnungszeiten & Details