Ausbau, Werterhalt und laufender Betrieb der Abwasserinfrastruktur kosten die Stadt Luzern jährlich rund 20 Mio. Franken. Um die anfallenden Kosten zu decken, werden zweckgebundene Gebühren erhoben, die von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bezahlt werden müssen.
Aktuelles
Der Versand der Rechnung Regenabwassergebühr 2025 erfolgt Mitte August 2025.
Alles zum Inhalt
Der Stadtrat hat das Reglement zur Siedlungsentwässerung einer Totalrevision unterzogen. Mit dem neuen, am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Reglement werden Anreize geschaffen, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren.
Das verursachergerechte Gebührensystem setzt sich aus der jährlich anfallenden Schmutzwasser- und der Regenabwasser- und Fremdwassergebühr zusammen.
Allgemeine Anfragen
Dienste & Infos
Dokumente
Name | |||
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BA_6_vom_8._Februar_2023 (PDF, 1.42 MB) | Download | 0 | BA_6_vom_8._Februar_2023 |
Gesetzessammlung
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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7.5.1.1.1 | Siedlungsentwässerungsreglement (SER) | 1. Januar 2024 |
7.5.1.1.2 | Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV) | 1. Januar 2024 |