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Ausbau, Werterhalt und laufender Betrieb der Abwasserinfrastruktur kosten die Stadt Luzern jährlich rund 20 Mio. Franken. Um die anfallenden Kosten zu decken, werden zweckgebundene Gebühren erhoben, die von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bezahlt werden müssen.

Aktuelles

Der Versand der Rechnung Regenabwassergebühr 2025 erfolgt Mitte August 2025.

Alles zum Inhalt

Der Stadtrat hat das Reglement zur Siedlungsentwässerung einer Totalrevision unterzogen. Mit dem neuen, am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Reglement werden Anreize geschaffen, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren.

Das verursachergerechte Gebührensystem setzt sich aus der jährlich anfallenden Schmutzwasser- und der Regenabwasser- und Fremdwassergebühr zusammen.

Neue Gebührenstruktur Siedlungsentwässerungsreglement

 

Allgemeine Anfragen

E-Mail: regenabwassergebuehr@stadtluzern.ch

Dienste & Infos

Dokumente

Name
BA_6_vom_8._Februar_2023 (PDF, 1.42 MB) Download 0 BA_6_vom_8._Februar_2023

Gesetzessammlung

Nummer Name Inkrafttreten
7.5.1.1.1 Siedlungsentwässerungsreglement (SER) 1. Januar 2024
7.5.1.1.2 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV) 1. Januar 2024

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