Gehört zur Direktion: Baudirektion
Die Dienstabteilung Baubewilligungen unterstützt, berät und begleitet Bauwillige in der Stadt Luzern professionell durch das gesamte Baubewilligungsverfahren - von der Vorabklärung bis zur Bauabnahme.
Ressorts der Dienstabteilung Baubewilligungen:
Ressort Beratungen
Ressort Bewilligungen
Ressort Zentrale Dienste
Alle Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema finden Sie hier:
Baugesuche/Reklamegesuche
Aktuell publizierte Baugesuche:
Öffentliche Planauflage
Mitteilungen
Digitaler Baubewilligungsprozess mit «cymo ebau»
Seit Januar 2026 kann das Bewilligungsverfahren vollständig digital und somit papierlos abgewickelt werden – von der Einreichung der Unterlagen für die Bauberatung über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauprojekts. Auf "cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." können Sie den Fortschritt des Bewilligungsverfahren jederzeit verfolgen.
Das digitale Verfahren ist effizient, transparent und sicher.
Kurzzeitvermietung von Räumlichkeiten
Werden gegen Bezahlung Gäste beherbergt, die sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten, ist die Vermietung seit dem 1. Januar 2025 auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt, sofern die Räumlichkeiten seit 2010 als Wohnraum genutzt wurden oder für deren Erstellung Wohnraum verdrängt oder vernichtet wurde. Darunter fällt jede Art von Unterkunft, unabhängig ob Ferienwohnung, Businessapartments, Hotels oder sonstige Unterkunftsformen.
Alle Anbietenden der Kurzzeitvermietung müssen ihre Räumlichkeiten mittels Onlineformular bei der Stadt Luzern registrieren.
Weitere Informationen und das Onlineformular finden Sie unter www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung.
Zur laufenden Ortsplanungsrevision
Zurzeit läuft eine Ortsplanungsrevision, welche zum Ziel hat, die Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau/Reussbühl und Luzern zusammenzuführen.
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Diese Überarbeitung ist nun abgeschlossen. In einem intensiven Austausch mit der Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission konnten zukunftsgerichtete und tragfähige Lösungen für die kritisierten Punkte gefunden werden. Diese werden voraussichtlich im Februar 2027 im Grossen Stadtrat beraten.
Bis zur Genehmigung der neuen BZO durch den Regierungsrat (frühestens Mitte 2027) können Baugesuche nur bewilligt werden, wenn sie sowohl der Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (Version zweite Auflage) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Baugesuche können jedoch nach der neuen BZO geplant und eingegeben werden.
Die Bestimmungen der neuen Bau- und Zonenordnung stehen zur Einsicht in der Online-KarteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und im "Bau- und Zonenreglement 2026 (neues Recht)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Siedlung Gartenheim - Studie zur energetischen Ertüchtigung
Die unter Mitwirkung der Genossenschaft Gartenheim, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege der Stadt Luzern erstellte Studie Gartenheim Luzern definiert wichtige Parameter für die Zukunft zur energetischen Ertüchtigung der erhaltenswerten Siedlung.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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