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Neben dem öffentlichen Abwassernetz existieren in der Stadt Luzern rund 40 km private Leitungen, über die private Liegenschaften in das städtische Kanalsystem entwässern. Für die private Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden sind wir eine wichtige Anlaufstelle, denn: alle Entwässerungsanlagen und deren Sanierungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen von uns geprüft und bewilligt werden.

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Von der Haustür bis ins Gewässer – Liegenschaft entwässern

Das Gewässerschutzgesetz nimmt die privaten Eigentümerschaften und Mit-eigentümerschaften in die Pflicht. Als Besitzer*in einer Liegenschaft sind Sie für deren korrekte Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden verantwortlich.

Mit regelmässigem und fachge­rechtem Unterhalt sorgen Sie dafür, dass Ihre Entwässerungsanlagen die Umwelt nicht verschmutzen. Ausserdem verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Anlage!

Alle Entwässerungsanlagen und deren Sanierungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen von den Verantwortlichen der Stadt Luzern geprüft und bewilligt werden.

E-Mail: liegenschaftsentwaesserung@stadtluzern.ch

Dienste & Infos

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Planungshilfe_Blindanschluss_Betonrohr (PDF, 266.58 kB) Download 0 Planungshilfe_Blindanschluss_Betonrohr
Planungshilfe_Blindanschluss_Kunststoffrohr (PDF, 196.06 kB) Download 1 Planungshilfe_Blindanschluss_Kunststoffrohr
Planungshilfe_Einstiegschacht_Trockenwetterabsturz_Fallrohr (PDF, 313.32 kB) Download 2 Planungshilfe_Einstiegschacht_Trockenwetterabsturz_Fallrohr
Planungshilfe_ Abwasserschächte Einstiegsleitern (PDF, 282.82 kB) Download 3 Planungshilfe_ Abwasserschächte Einstiegsleitern
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