Neben dem öffentlichen Abwassernetz existieren in der Stadt Luzern rund 40 km private Leitungen, über die private Liegenschaften in das städtische Kanalsystem entwässern. Für die private Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden sind wir eine wichtige Anlaufstelle, denn: alle Entwässerungsanlagen und deren Sanierungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen von uns geprüft und bewilligt werden.
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Von der Haustür bis ins Gewässer – Liegenschaft entwässern
Das Gewässerschutzgesetz nimmt die privaten Eigentümerschaften und Mit-eigentümerschaften in die Pflicht. Als Besitzer*in einer Liegenschaft sind Sie für deren korrekte Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden verantwortlich.
Mit regelmässigem und fachgerechtem Unterhalt sorgen Sie dafür, dass Ihre Entwässerungsanlagen die Umwelt nicht verschmutzen. Ausserdem verlängern Sie die Lebensdauer Ihrer Anlage!
Alle Entwässerungsanlagen und deren Sanierungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen von den Verantwortlichen der Stadt Luzern geprüft und bewilligt werden.
Dienste & Infos
Dokumente
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Planungshilfe_Blindanschluss_Betonrohr (PDF, 266.58 kB) | Download | 0 | Planungshilfe_Blindanschluss_Betonrohr |
Planungshilfe_Blindanschluss_Kunststoffrohr (PDF, 196.06 kB) | Download | 1 | Planungshilfe_Blindanschluss_Kunststoffrohr |
Planungshilfe_Einstiegschacht_Trockenwetterabsturz_Fallrohr (PDF, 313.32 kB) | Download | 2 | Planungshilfe_Einstiegschacht_Trockenwetterabsturz_Fallrohr |
Planungshilfe_ Abwasserschächte Einstiegsleitern (PDF, 282.82 kB) | Download | 3 | Planungshilfe_ Abwasserschächte Einstiegsleitern |
Themen
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