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3. November 2025
Das Geisslechlöpfe ist ein vorchristlicher Brauch. Mit lauten Peitschenknallen wollte man früher Wintergeister vertreiben. Im Lauf der Zeit bekam der Brauch eine christliche Bedeutung, indem man damit die Samichlauszeit ankündigte. In der Stadt Luzern geschieht dies jeweils im November.

Dieses Jahr ist das Geisslechlöpfe von heute, 3. November bis und mit 7. Dezember 2025 erlaubt. In dieser Zeit darf von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 22 Uhr «gechlöpft» werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies zwischen 14 und 22 Uhr erlaubt.

Was den einen Freude bereitet, kann bei anderen Unverständnis hervorrufen. Die Geisslechlöpfer*innen werden deshalb gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Legen Sie Pausen ein und wechseln Sie von Zeit zu Zeit den Standort.
  • Meiden Sie die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
  • Achten Sie auf vorbeigehende Personen und meiden Sie verkehrsintensive Plätze.

Die Stadt Luzern dankt den Geisslechlöpfer*innen für das Verständnis. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wird dieser schöne Brauch auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Jahr einnehmen.

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Geisslechlöpfe Medienmitteilung 03.11.2025 (PDF, 125.47 kB) Download 0 Geisslechlöpfe Medienmitteilung 03.11.2025