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Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen (STAV) erteilt und koordiniert die Bewilligungen für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Zudem organisiert und kontrolliert sie die Märkte und Messen.

Themen:

Die Kontaktangaben und weitere Informationen finden Sie in den oben verlinkten Themen.

 


Sie wollen eine Veranstaltung, Standaktion oder eine Kundgebung auf dem Gebiet der Stadt Luzern organisieren? 
Ihr erster Schritt im Bewilligungsverfahren ist, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Datum eine „Bewilligungsanfrage erstellen" für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Hier finden Sie das Online-Gesuchsportal sowie weitere Informationen.

Bewilligungsanfrage erstellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Belegungskalender)
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von Concevis AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.

Öffnungszeiten

Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr
Nachmittags geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag und vor Feiertragen bis 16 Uhr.

 

 

 

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