Für Strassendarbietungen wie Strassenmusik oder Strassenkunst braucht es in der Stadt Luzern keine spezielle Bewilligung. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten. Hier finden Sie alle Informationen in der Übersicht.
Überblick
Alles zum Inhalt
Die Darbietung von Strassenmusik bzw. von Strassenkunst/Strassenmalerei durch Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal sieben Personen ist auf dem Gebiet der Stadt Luzern nur zu folgenden Zeiten gestattet:
Montag – Samstag, ab 17.00 - maximal bis 21.30 Uhr Januar bis November
Die Darbietungen dürfen innerhalb der bewilligten Zeiten beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten am gleichen Standort pro Tag beendet werden.
Pro Person und Gruppe an maximal 4 Tagen innerhalb von 30 Tagen.
Der Mindestabstand darf unmittelbar bei Boulevard-Restaurant-Betrieben unterschritten werden, sofern deren Management damit einverstanden ist.
Aktives Geldsammeln ist verboten.
Pilotprojekt City Busking Luzern – Juli & August 2025
Mit dem Pilotprojekt «Deine Bühne - City Busking Luzern» wird Strassenmusik an diesen drei Standorten gezielt gefördert: Jesuitenplatz, Schweizerhofquai, sowie an der Ecke Hertensteinstrasse/Seehof. Dort gelten während der Pilotphase folgende Regeln:
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Spielzeiten: Montag bis Samstag, 14.00 – 21.00 Uhr.
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Beim Jesuitenplatz darf montags und donnerstags zwischen 17.15 und 17.45 Uhr nicht gespielt werden.
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Pro Musiker*in bzw. Band darf der Standort maximal 20 Minuten pro Tag bespielt werden.
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Folgende leichte Verstärkung (Akku-betrieben) ist erlaubt: Gesang, Gitarre, Tasteninstrument (max. Leistung: 100 W).
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Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Anwohnende, Passant*innen und Geschäfte. Allfällige Beschwerden sind zu beachten.
- Das passive Sammeln von Spenden ist gestattet, aktives Sammeln oder Auffordern hingegen nicht.
Ausserhalb des City-Buskers-Standorts gelten die allgemeinen Regeln für Strassenmusik in der Stadt Luzern.
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