Gehört zur Direktion: Umwelt- und Mobilitätsdirektion
Gehört zur Dienstabteilung: Umweltschutz
Möchten Sie sich über Förderbeiträge für energetische Haussanierungen informieren? Brauchen Sie Tipps zum Umgang mit Schädlingen im Garten oder wollen Sie wissen, welche Abfälle in Luzern rezykliert werden können?
Die Umweltberatung Luzern (auch bekannt als öko-forum) berät Privatpersonen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen persönlich und kostenlos zu den Themen Klima, Energie, Umwelt- und Naturschutz.
Angebote
- Online-InfoportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mit Hilfe zur Selbsthilfe
- Umwelt- und EnergieberatungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. persönlich im Bourbaki, per Telefon oder E-Mail
- AusleiheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. von Sachbüchern, Kinderbüchern und AV-Medien
- GeräteausleiheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom Strommessgerät über die Wärmebildkamera bis zum Fledermaus-Detektor
- Veranstaltungen gemäss HalbjahresprogrammExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Dienstleistungen für Gemeinden, Schulen, Firmen und Privatpersonen
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie direkt auf der Webseite der Umweltberatung unter www.umweltberatung-luzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das öko-forum wurde 1987 als offizielle Umweltberatungsstelle der Stadt Luzern gegründet. Im Auftrag des Kantons stehen die Dienstleistungen seit 2009 für das gesamte Kantonsgebiet zur Verfügung. Zusätzlich ist die Agentur Umsicht ebenfalls unter dem Namen Umweltberatung Luzern für gezielte und vertiefte Umweltprojekte vom Kanton beauftragt.
Kontakt
Stadt LuzernUmweltberatung / öko-forum
Löwenplatz 11
6004 LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
T +41 41 412 32 32
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten
Für aktuelle Öffnungszeiten siehe www.umweltberatung-luzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Bei Neubauten und Dachsanierungen mit wesentlichen Änderungen gilt die kantonale Eigenstromerzeugungspflicht und die städtische Pflicht zur energetischen Nutzung. Werden also mehr als blosse Befestigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten durchgeführt, muss das Dach energetisch genutzt und eine Solaranlage installiert werden. Objekte mit Schutzstatus unterstehen ebenfalls der kantonalen Eigenstromerzeugungspflicht, müssen jedoch besondere Gestaltungsaspekte beachten. Die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie kann in diesen Fällen auch Erleichterungen erteilen. Die genauen städtischen Vorgaben sind in den Planungshilfen Flachdach und Schrägdach sowie der Planungshilfe Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen geregelt. |