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Die Luzerner Altstadt ist ein beliebter Treffpunkt für unterschiedliche Nutzungsgruppen und gleichzeitig Wohn- und Arbeitsort für viele Menschen. Das Befahren der Altstadt und das Parkieren in der Altstadt sind klar geregelt. Dennoch sind durchschnittlich rund 40 Prozent aller Fahrzeuge ohne entsprechende Berechtigung in der Altstadt unterwegs. Um die nicht legalen Fahrten zu unterbinden und um die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit für alle in der Altstadt zu verbessern, sollen an zentralen Zufahrtsorten Senkpoller eingesetzt werden.

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Aktuelles

Für den Bau und den Betrieb von Senkpolleranlagen an vier Standorten beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 1,6 Mio. Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich an seiner Sitzung vom 21. Mai 2026 über den Kredit beraten.

Die Pläne für die Planauflage liegen von Mittwoch, 29. April 2026, bis und mit Montag, 18. Mai 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern oder auf www.planauflage.stadtluzern.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Einsichtnahme auf.

Ausgangslage

Die Luzerner Altstadt ist eine beliebte Fussgängerzone mit unterschiedlichen Nutzungsgruppen. Das Befahren der Altstadt und das Parkieren in der Altstadt sind klar geregelt. Dennoch sind durchschnittlich rund 40 Prozent aller Fahrzeuge ohne entsprechende Berechtigung in der Altstadt unterwegs.

Um die nicht legalen Fahrten zu unterbinden und damit die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit für alle in der Altstadt zu verbessern, sollen an zentralen Zufahrtsorten Senkpoller eingesetzt werden. Darin waren sich Stadtrat und Grosser Stadtrat bei der Behandlung des B+A 5 vom 4. März 2020: «Konzept Autoparkierung» einig. Der Stadtrat hatte dies als Pilotprojekt vorgeschlagen, der Grosse Stadtrat forderte mittels Protokollbemerkung eine definitive Einführung ohne Pilotphase.

Mit B+A 4 vom 4. März 2026 liegt ein konkreter Vorschlag für die Erstellung von Senkpolleranlagen in der Altstadt und die dazu passende Zutrittslösung vor. Senkpolleranlagen sollen an vier neuralgischen Punkten entstehen: beim Mühlenplatz, an der Krongasse, beim Kapellplatz und beim Grendel. Die Senkpolleranlagen sind an das bestehende System eABS (elektronische Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr) angebunden. Beim System sind die Kontrollschilder jener Fahrzeuge hinterlegt, die zum Befahren der Altstadt ausserhalb der bewilligungsfreien Güterumschlagszeit berechtigt sind. Wer noch nicht über eine entsprechende Bewilligung verfügt, kann über die Plattform Parkingpay.ch oder auf dem Smartphone mit der Parkingpay-App die Zufahrtsberechtigung beantragen. Nach der Freigabe der digitalen Berechtigung und der visuellen Erkennung des Kontrollschildes an der Polleranlage kann die Altstadt befahren werden.

Projektbeschrieb

Poller oder Senkpoller sind je nach Situation ein wirksames Mittel, um nichtlegalen Durchgangs- und Parkverkehr zu verringern. Mit festen baulichen Hindernissen kann der gesamte Durchgangsverkehr verhindert werden, gleichzeitig wird aber auch die Durchfahrt für die Blaulichtorganisationen, die Müll­abfuhr und die Quartierbevölkerung mit dem Auto oder Lieferwagen eingeschränkt. Mit Zutrittssystemen kann berechtigten Fahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht werden. Der Einsatz von Senkpollern führt jedoch unweigerlich zu Investitions-, Unterhalts- und Betriebskosten. Je nach Kreis der Zutritts­berechtigung muss mit einem entsprechenden administrativen Aufwand für die Bewilligung und Zutrittserteilung gerechnet werden. Der grosse Vorteil liegt aber darin, dass ein erheblicher Anteil Fahrzeuge, die heute unberechtigt in die Fussgängerzone fahren, an der Zufahrt gehindert wird.

Senkpolleranlagen erlauben eine flexible Handhabung. Während der bewilligungsfreien Güterumschlags­zeit (werktags von 6.00 bis 10.00 Uhr) sind die Poller nicht aktiv und im Boden versenkt. Zudem ist am Morgen bei bewilligungsfreien Zufahrten ein flüssiger Verkehr sichergestellt. In der übrigen Zeit arbeiten die Senkpoller automatisch und lassen sich nur von denjenigen Fahrzeuglenkenden absenken, die zur Zufahrt in die Fussgängerzone berechtigt und registriert sind. Gleichzeitig bleibt der entsprechende Bereich für Zufussgehende, Rollstuhlfahrende oder Velofahrende jederzeit frei zugänglich.

Es wird keine flächendeckende Abriegelung der Fussgängerzone mit Pollern angestrebt, sondern der gezielte Einsatz einzelner Senkpoller an neuralgischen Zufahrtsachsen, um die Anzahl Fahrzeuge ohne Zufahrtsbewilligung zu reduzieren. Verbaut werden insgesamt 9 Senkpolleranlagen an 4 Standorten. Ergänzt werden die Senkpoller durch fixe Poller, um die teils breiten Zufahrtswege zu schliessen.

Senkpoller sollen somit an vier zentralen Zufahrtsorten eingesetzt werden: bei der Zufahrt zum Mühlenplatz, zur Reussbrücke (Krongasse), zum Kapellplatz und zum Grendel. Die genauen Standorte der Senkpolleranlagen sind in den Detailplänen ersichtlich. Die bauliche Ausführung der Senkpoller soll im Winter 2026/2027 umgesetzt werden.

Übersicht
Die vier Standorte der geplanten Senkpolleranlagen

Termine

  • Planung: 2023–2026
  • öffentliche Auflage: Mittwoch, 29. April 2026 bis Montag, 18. Mai 2026
  • Projektbewilligung: 2026
  • Realisierung: 2026/2027

Finanzierung

Die Kosten für das Projekt «Zufahrtsregime Fussgängerzone Altstadt: Erstellung Senkpolleranlagen» belaufen sich auf rund 1,6 Mio. Franken. Die Ausgabe wurde mit B+A 4 vom 4. März 2026 dem Grossen Stadtrat beantragt.

Kontakt

Deschwanden Lukas
Projektleiter
T +41 41 208 85 42

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