Die Stadt Luzern hat im Oktober 2024 das Entwicklungsareal «Littau West» zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger ausgeschrieben. Innerhalb der gesetzten Frist bis Ende April 2025 ging ein Konzept ein. Das eingereichte Angebot vermochte den Stadtrat jedoch nicht zu überzeugen; die freiwillige Ausschreibung wurde im Juli 2025 abgebrochen. Als Reaktion wird das Luzerner Modell für Abgaben im Baurecht kritisch evaluiert und das weitere Vorgehen für das Areal «Littau West» darauf basierend festgelegt. Die Baudirektion wird die Baurechtsvergabe «Littau West» im zweiten Halbjahr 2026 erneut ausschreiben.
Überblick
Aktuelles
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Bild oben: Das Baurechtsareal liegt eingebettet zwischen der bestehenden Siedlung, Bauernhof und Renggstrasse
Einen Einblick auf das Areal «Littau West» bieten die Luftaufnahmen:
Das Areal «Littau West» liegt am westlichen Siedlungsrand der ehemaligen Gemeinde Littau. Um das Areal herum befinden sich landwirtschaftliche Höfe. Extensiv genutzte Wiesen bilden den Übergang vom urban geprägten Siedlungsrand zum ländlichen Raum. Das Areal soll mit entsprechenden Grünflächen und gemeinschaftlichen Aussenräumen gestaltet werden. Über ein kantonales Strassenprojekt wird das Areal mit direkten Busverbindungen an den Bahnhof Littau und das Stadtzentrum Luzern angeschlossen.
Umfang Baurecht
Im Rahmen der städtischen Wohnraumpolitik hat der Stadtrat das Grundstück nun für die Abgabe im Baurecht an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft vorgesehen. Es umfasst eine Fläche von 10’225 m2; der jährliche Baurechtszins wird mit der Ausschreibung publiziert.
In den Baubereichen B und C des Bebauungsplans «B142 Littau West» sollen in 10 Gebäuden entlang der Renggstrasse insgesamt 98 Wohnungen, ein Gemeinschaftsraum, Ateliers, ein Kindergarten mit Aussenbereich und gewerblich genutzte Erdgeschossflächen geschaffen werden. Die Bauten ordnen sich versetzt um einen Hof an – und bilden so unterschiedlich gestaltete Hofräume mit verschiedenen Öffnungen zur Umgebung hin. Dadurch entstehen differenzierte Freiräume, die einen fliessenden Übergang von öffentlichen zu privaten Bereichen ermöglichen und soziale Begegnungen fördern.
Einreichung
Sobald die Details für die Einreichung der Anmeldung bekannt sind, werden die Infos hier aufgeschaltet.
Weiteres Vorgehen
Im Austausch mit verschiedenen Wohnbaugenossenschaften zeigte sich, dass verschiedene Risiken beim Areal (z. B. Altlasten) und Schnittstellen zwischen privaten und öffentlichen Aufgaben ein Hindernis waren für die Einreichung eines Angebots. Aus diesem Grund wird das Luzerner Modell für Abgaben im Baurecht forciert evaluiert und weiterentwickelt. Diese Massnahme wurde bereits mit dem B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV. 2. Controllingbericht» angekündigt.
Die Ausschreibung wird fachlich überarbeitet. Diejenigen Kritikpunkte aus der ersten Ausschreibung, die innerhalb des Spielraums des bestehenden und rechtskräftigen Vorgehens des «Luzerner Baurechtmodells» und der übergeordneten Vorgaben liegen, sollen in die zweite Ausschreibung einfliessen. Insbesondere sollen folgende Punkte im Austausch überarbeitet werden:
- Reduktion/Präzisierung des Umfangs an einzureichenden Unterlagen für weniger Aufwand der Konzepteingabe;
- präzisere Beschreibung des einzureichenden Konzepts (klarer Umfang, Abgrenzung, Pläne usw.);
- stadtinterne Aufarbeitung der projektrelevanten Aspekte der Siedlungsentwässerung (insbesondere fehlender Anschluss bzw. ARA-Leitung);
- vertieftere Ausarbeitung des Gemeinschaftsfonds-Reglements, das in den Sonderbauvorschriften vorgesehen ist.
Die Kommunikation wird vor und nach der Publikation der Ausschreibung verstärkt:
- aktive Einladung von G-Net sowie weiteren Baugenossenschaften ausserhalb der Region zur Projektvorstellung;
- direktes Anschreiben geeigneter Wohnbaugenossenschaften und Projektentwickler.
Die Konditionen sowie die vordefinierten Abläufe gemäss dem «Luzerner Baurechtsmodell» gelten unverändert weiter. Sobald die überarbeitete Ausschreibung vorliegt, werden hier die Einzelheiten dazu aufgeschaltet.
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