Gefördert werden Kinobetriebe mit Standort in der Stadt Luzern mit ganzjährigem Spielbetrieb, die über eine professionelle Organisationsstruktur und Betriebsführung verfügen.
Formale Kriterien
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Rechtsform: der Betrieb muss als eigenständige juristische Person nach Privatrecht (Unternehmen, Verein o.ä.) auftreten
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Professioneller ganzjähriger Betrieb: der Betrieb ist im Kinoregister des Bundesamtes für Kultur (BAK) eingetragen und hat einen Spielbetrieb während mindestens 10 Monaten pro Jahr
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Aktualität des Programms: Das geplante Programm weist jährlich mehr als 50 Filmpremieren im Bereich aktuelle Independent- und Schweizer Filme auf
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Programmschwerpunkt: Independent- und Schweizer Filme machen mehr als 50 Prozent des geplanten Programms aus
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Zentralschweizer Filmschaffen: das geplante Programm weist einen wesentlichen Anteil an Zentralschweizer Filmvorführungen (inkl. Filmpremieren) auf
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Junges Publikum: das geplante Programm weist auch Filme auf, welche für Kinder und Jugendliche zugelassen sind
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Faire Honorare: Kinobetrieb orientiert sich bei der Entschädigung der Kulturschaffenden in der Vermittlungsarbeit (Filmschaffende, etc.) an den Empfehlungen der jeweiligen Branchenverbände
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Elektronische Gesuchseingabe: Gesuche werden nur in elektronischer Form über die Online-Gesuchseingabe entgegengenommen
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Keine Doppel-Subvention: der Kinobetrieb darf nicht bereits für denselben Zweck von der Stadt Luzern unterstützt werden
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Die Gesuchstellenden weisen aus, inwiefern sie für das Programm auf Unterstützung angewiesen sind, welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten sie nutzen und welche Eigenleistungen sie erbringen
Inhaltliche Kriterien
Jene Gesuche, welche alle formalen Voraussetzungen erfüllen, werden durch die Dienstabteilung Kultur und Sport nach den folgenden Kriterien inhaltlich beurteilt:
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Profil: Bedeutung des Kinobetriebs und des geplanten Programms für die Präsentation von Filmen aus dem Bereich Independent- und Schweizer Film
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Programminhalt und -vielfalt: eigenständig kuratiertes Programm, das gesellschaftlich, geopolitisch oder lokal relevante Themen aufgreift und unterschiedliche filmische Sparten sowie Herkunftsländer abdeckt (Qualität und Vielfalt des Angebots).
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Vernetzung und Vermittlung: Bedeutung des Kinobetriebs als Kulturort mit gelebter Filmkultur und aktiver Publikumsbindung, der die Filme mit vermittelnden und ergänzenden Programmpunkten rahmt, sowie Kooperationen mit lokalen und regionalen Akteur*innen – insbesondere Festivals – pflegt.
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Realisierbarkeit: Umsetzbarkeit des geplanten Programms mit den vorgesehenen Mitteln
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Kinobetriebe, welche Bemühungen sowohl in der sozialen, in der ökologischen wie auch wirtschaftlichen Dimensionen der Nachhaltigkeit nachweisen können.
Der Nachweis zur Erfüllung der Kriterien erfolgt über die Angaben im Gesuch sowie über die jährliche Berichterstattung im Rahmen des Subventionsvertrages. Die Beiträge gelten der Präsentation von Independent- und Schweizer Filmen sowie dem damit zusammenhängenden Vermittlungs- und Begleitprogramm. Die städtische Kinoförderung unterstützt damit auch die Filmvermittlung.