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Die Stadt Luzern richtet ab dem 1.1.2027 städtische Kinofördermittel in der Höhe von jährlich Fr. 400'000.– aus. Dadurch soll die Kinolandschaft Luzerns langfristig gestärkt und damit die Angebotsvielfalt im Bereich des aktuellen Schweizer- und Independent-Filmschaffens in der Stadt Luzern und die erforderliche Infrastruktur für die Auseinandersetzung mit dem Medium Film gesichert werden.

Der Kulturförderbeitrag dient als Ausschreibungsgrundlage, auf die sich nicht gewinnorientierte Kinoangebote, insbesondere Programmkinos und Arthousekinos, bewerben können. Die Dienstabteilung Kultur und Sport schliesst mit den Gesuchstellenden, die einen Beitrag erhalten, einen Subventionsvertrag ab.

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Leitfaden Kinoförderung 2027 – 2030 (PDF, 117 kB) Download 0 Leitfaden Kinoförderung 2027 – 2030

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