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Eine lebendige Stadt verursacht Lärm. Während manche den urbanen Geräuschpegel kaum wahrnehmen, empfinden andere ihn als Stressfaktor, der die Gesundheit belasten kann. Die Stadt Luzern engagiert sich daher für lärmarme Quartiere und effektiven Lärmschutz, um die Lebensqualität aller Bewohnenden zu gewährleisten.

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Datum Name Lokalität

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Die folgenden Lärmarten beziehen sich speziell auf die Situation in der Stadt Luzern.

Lärmarten

Alltagslärm

Zum AlltagslärmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zählen verschiedene Quellen wie beispielsweise Laubbläser oder Veranstaltungen im Freien. Diese Geräusche können insbesondere in Wohngebieten störend wirken. Da keine festen Grenzwerte existieren, erfolgt die Beurteilung jeweils im Einzelfall. Rechtlich verbindlich gilt jedoch die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Empfohlen werden zusätzliche Ruhezeiten: werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen (Ruhetage).

Baulärm

Als Baulärm werden alle Lärmemissionen im Zusammenhang mit Bauarbeiten und Bautransporten bezeichnet. Baulärm zeichnet sich häufig durch einen hohen Lärmpegel während einer kurzen Einwirkungszeit aus. Die Arbeitszeiten, während denen Baulärm verursacht werden darf, werden in der Stadt Luzern in den Auflagen der Baubewilligung festgehalten. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Samstag (ohne Feiertage) von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie in der Baulärm-RichtlinieExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Bundesamt für Umwelt (BAFU), welche zusätzliche Vorgaben zur Begrenzung des Baulärms enthält.

Strassenverkehrslärm

In der Stadt Luzern sind zahlreiche Gebäude übermässig durch StrassenlärmExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. belastet. Entlang der stark befahrenen Strassen wurden Lärmsanierungsprojekte durchgeführt. Zahlreiche Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind laufend in Umsetzung (vor allem Tempo 30 und lärmarme Beläge). Der Strassenlärm-ImmissionskatasterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zeigt die Lärmbelastung der einzelnen Liegenschaften entlang der Kantonsstrassen. 

Eisenbahnlärm

In der Stadt Luzern sind in erster Linie Gebäude im Bereich der Bahnhofzufahrt und zwischen Gütschtunnel und Fluhmühle durch Eisenbahnlärm belastet. Wichtigste Massnahmen zur Lärmsanierung sind die Umstellung auf leiseres Rollmaterial und der Bau von Lärmschutzwänden. 

Luft/Wasser-Wärmepumpen

Luft/Wasser-Wärmepumpen (LWWP)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gelten als bewilligungspflichtige, ortsfeste Anlagen und sind eine wichtige erneuerbare Energiequelle. Jedoch erzeugen sie unerwünschten Schall, der von der Stadt Luzern vorgängig im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens lärmrechtlich beurteilt wird. Dies gewährleistet eine gesetzeskonforme und standortoptimierte Aufstellung.

Schiesslärm

Die Schiessanlagen auf der Allmend sind stillgelegt oder saniert und weisen keine Grenzwertüberschreitungen mehr auf. 

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf den Websites von BundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie des Cercle Bruit Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.(Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute). 

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