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29. Oktober 2025

Haltung des Stadtrates zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Schweizerischen Städteverband (SSV) eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren «Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen» teilzunehmen. Für die Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden lädt der SSV die Stadt Luzern dazu ein, ihre Einschätzung zur Vorlage kundzutun.

Der Stadtrat anerkennt die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Stadt Luzern und die gesamte Region. Gleichzeitig lehnt er jedoch die Fortführung des MWST-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen ab.

Volkswirtschaftlich betrachtet sind die ursprünglichen Beweggründe für die Einführung des reduzierten Steuersatzes weggefallen. Der Tourismussektor verzeichnete in der Stadt Luzern mit 1,4 Mio. Logiernächten im Jahr 2024 ein Rekordjahr, was darauf hindeutet, dass sich die Branche vollständig von der Coronapandemie erholt hat. Vor diesem Hintergrund erscheint eine weitere Unterstützung durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht notwendig. Die Stadt Luzern definiert in der «Vision Tourismus Luzern 2030» eine Tourismusentwicklung, die im Einklang mit den Bedürfnissen der Luzerner Stadtbevölkerung steht. Mit Blick auf die angestrebte Balance zwischen Tourismusentwicklung und regionaler Tragfähigkeit sieht der Stadtrat keinen Anlass, den Gästezuwachs durch steuerliche Vergünstigungen zusätzlich zu fördern. Die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsbetriebe würde ausserdem zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen, indem zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine Stellungnahme gegenüber dem Städteverband publiziert.
 

Urnengang vom 14. Dezember 2025: Vorlage zur städtischen Volksabstimmung

Der Stadtrat hat die folgende städtische Abstimmungsvorlage auf den Sonntag, 14. Dezember 2025 angesetzt:

– Budget 2026 (B+A 33/2025)

Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen in der Woche vom 17. bis 21. November 2025.

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Kurzinformationen des Stadtrates vom 29.10.2025 (PDF, 96.35 kB) Download 0 Kurzinformationen des Stadtrates vom 29.10.2025