Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder Schweizerinnen und Schweizer, die das Stadtbürgerrecht erwerben wollen, wenden sich an das Ressort Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Kontakt
Stadt LuzernBürgerrechtswesen
Obergrundstrasse 1
6002 Luzern
T +41 41 208 83 35
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr
Die Büros bleiben während den Festtagen von Mittwoch, 24. bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.