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Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder Schweizerinnen und Schweizer, die das Stadtbürgerrecht erwerben wollen, wenden sich an das Ressort Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung.

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr

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