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Die Feuerpolizei als Teil der Feuerwehr Stadt Luzern sorgt dafür, dass Bauten in der Stadt Luzern auch im Brandfall sicher sind. Menschen und Tiere müssen sich in Sicherheit begeben können, die Ausbreitung von Rauch und Feuer soll begrenzt werden, der Feuerwehreinsatz soll gewährleistet sein. Um dies zu erreichen, werden folgende Bereiche durch die Feuerpolizei bearbeitet:

Prävention

Baugesuche für den Wohnungsbau bis 30 Meter Gebäudehöhe, werden durch die Feuerpolizei Stadt Luzern beurteilt. Alle übrigen Nutzungen werden durch die Gebäudeversicherung LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beurteilt.

Brandschutzpläne sind mit dem Baugesuch der Abteilung Städtebau einzureichen.

Ab der Qualitätssicherungsstufe 2 ist ein Brandschutznachweis Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erforderlich.

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund werden durch die Abteilung Stadtraum und VeranstaltungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bearbeitet. In Hallen und Lokalen werden Gesuche durch die Feuerpolizei beurteilt und bewilligt. Die Arbeitshilfe Brandschutz bei AnlässenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist dabei einzuhalten. Betreffend Löschgeräten ist das Weisungsblatt Kochen und Heizen im Freien einzuhalten.

Für die Altstadt von Luzern wurde ein Perimeter festgelegt, in dem offenes Feuer verboten ist. Dies betrifft nebst Holzfeuern insbesondere auch Finnenkerzen, Feuerschalen und Fackeln auf öffentlichem Grund. Himmelslaternen sind auf dem gesamten Stadtgebiet verboten.

Feuerwerke sind in der Altstadt verboten. Im übrigen Stadtgebiet sind beim Abbrennen privater Feuerwerkskörper grundsätzlich die Bestimmungen bezüglich Nachtruhe einzuhalten.

Knallende Grossfeuerwerke der Kategorien F3 und F4 sind auf jährlich maximal vier regional oder national bedeutende Veranstaltungen begrenzt. Zusätzlich können knallende Kurzfeuerwerke an weiteren regionalen oder national bedeutenden Veranstaltungen bewilligt werden, sofern die Abbrenndauer fünf Minuten nicht übersteigt.

Nicht knallende Feuerwerke von maximal 5 Minuten Abbrenndauer können bis maximal 36 Einzelanlässe pro Jahr bewilligt werden. Für die Eingabe wählen Sie bitte eines der folgenden Gesuchs-Formulare:

Gesuch Indoor Feuerwerk

Gesuch Outdoor Feuerwerk

Merkblatt Feuerwerk Vierwaldstättersee LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuch Verwendung von SchiesspulverExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Intervention

Damit der Feuerwehreinsatz gewährleistet werden kann, sind Richtlinien Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und StellflächenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gemäss der Feuerwehr Koordination Schweiz FKS nötig.

In der Stadt Luzern sind diese bei folgenden Plätzen vermerkt: Kapellplatz, Franziskanerplatz, Grubenmeile Littau. Die eingezeichneten Flächen müssen immer freigehalten werden.

Bei Interventionskonzepten wie Brandmeldeanlagen und Entrauchung (Parking), ist der Feuerwehr mittels Schlüsselrohr Zugang zu gewähren. Um einen effizienten Einsatz zu ermöglichen, benötigen wir auch aktuelle BMA PläneExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Interventionspläne von Entrauchungskonzepten und Orientierungspläne von PhotovoltaikanlagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr

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Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz

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