Die Stadt Luzern ist eine Stadt mit einer hohen Lebensqualität. Jährlich ziehen mehrere Tausend Menschen nach Luzern. Auf dieser Themenseite finden Sie Informationen zu Ihren Pflichten nach Zuzug sowie generelle Informationen zum Thema Wohnen.
Überblick
Alles zum Inhalt
Einwohnerdienste der Stadt Luzern
Innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug muss sich jede Person bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern anmelden.
Die Einwohnerdienste der Stadt Luzern befinden sich im Kundenzentrum an der Obergrundstrasse 1Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die Schalter sind täglich von 9-17h geöffnet.
Weitere Informationen unter www.einwohnerdienste.stadtluzern.ch.
Eine Adressänderung kann aber auch digital erfolgen unter eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wohnungssuche
Es gibt verschiedene Wohnungsplattformen, über die freie Wohnungen gefunden werden können.
Am besten Sie schauen online oder in den Zeitungen vor Ort. Preisgünstigen Wohnraum finden Sie unter anderem auch bei Genossenschaften. Nähere Informationen finden Sie hier:
Wohnbaugenossenschaft SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mieterinnen- und Mieterverband
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Mieter*in? Dann können Sie sich entweder beim Mieterinnen- und Mieterverband oder online informieren. Unter der folgenden Webpage finden sich einfache Antworten zum Leben in der Schweiz:
Mietvertrag, Untermietvertrag, Pachtvertrag in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mieterinnen- & Mieterverband - MVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nachbarschaft
Die Stadt Luzern möchte ihre Bevölkerung aktiv in die Gestaltung des Zusammenlebens einbeziehen. Neben dem jährlich stattfindenden Tag der Nachbarschaft hat sie deshalb die Partizipationsplattform «Dialog Luzern» lanciert, auf der aktuelle städtische Projekte präsentiert werden und sie viele Vereine aufgelistet finden, in denen Sie sich engagieren können.
Tag der NachbarschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Dialog LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Serafe
In der Schweiz muss jeder Privathaushalt eine jährliche Radio- und Fernsehabgabe leisten. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt keine Möglichkeit, einen Antrag auf Abgabebefreiung zu stellen.
Einzig taubblinde Personen oder Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV und IV sind auf Gesuch hin von der Abgabepflicht für die Haushaltabgabe befreit.
Nähere Informationen finden sich hier: SerafeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Telefon und Internet
Für Telefon, Internet und Kabel-Fernsehen gibt es in der Schweiz verschiedene Anbietende. Oft kommt es auf den genauen Wohnort oder sogar das Haus an, welche Angebote für Sie verfügbar sind. Klären Sie dies am besten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, bevor Sie sich die verschiedenen Dienstleistungsangebote anschauen.
Abfall und Entsorgung
Die korrekte Entsorgung von Abfall ist auf der folgenden Webpage in verschiedenen Sprachen dargestellt: Abfallentsorgung
Bei direkten Fragen können Sie sich an das Abfalltelefon der Stadt Luzern unter +41 41 208 78 70 wenden.
Weitere Informationen finden Sie im Abfallkalender sowie auf der Recycling Map:
Abfallkalender REALExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.recycling-map.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Themen
Kontakt
Integrationsförderung
Hirschengraben 17 Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6002 Luzern
T +41 41 208 87 12
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