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Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) ist das grösste Zentrumsspital der Schweiz und stellt die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern und der Zentralschweiz mit hoher medizinischer Kompetenz sicher.

Um dies auch zukünftig zu gewährleisten sind in den nächsten Jahren auf dem Areal zwischen der Spitalstrasse und der Friedentalstrasse umfangreiche Erneuerungen der Liegenschaften erforderlich, da zahlreiche Immobilien in die Jahre gekommen und teilweise stark sanierungsbedürftig sind.

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Die Entwicklung des Spitalareals Luzern ist in vier Phasen aufgeteilt. Der Neubau Kinderspital / Frauenklinik (Baustart erfolgt / Bauende und Inbetriebnahme zirka 2025/2026) stellt die erste Phase dar und steht in Einklang mit dem aktuellen Bebauungsplan B 139, welcher seit 2012 gültig ist und 2014 angepasst wurde. Für die Umsetzung der weiteren Entwicklungsschritte muss der bestehende Bebauungsplan ersetzt werden.

Basis für die Erarbeitung des neuen Bebauungsplans ist die vom LUKS in den Jahren 2018/2019 durchgeführte Testplanung zur künftigen Entwicklung des Spitalareals. Als Synthese der Testplanungsergebnisse wurde ein Entwicklungsplan erstellt. Dieser zeigt auf, wie sich das LUKS auf dem Spitalareal räumlich entwickeln kann, wie der Umgang mit der erhaltenswerten Bausubstanz und dem Freiraum sein soll, wie Hauptverkehrserschliessung und Parkierung gelöst werden können und welche Investitionen für die Sanierungen, Um- und Neubauten des LUKS notwendig sind.

Weitere für den Bebauungsplan wichtige Grundlagen wurden im Jahr 2021 mit dem Erschliessungs-, Parkierungs- und Freiraumkonzept (EPF) geschaffen.

Basierend auf diesen Grundlagen erarbeitet die Stadt Luzern im Jahr 2022 den neuen Bebauungsplan B 145 Kantonsspital. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung konnten sich Interessierte vom 19. Juni bis zum 10. Juli 2023 zu den Inhalten des Bebauungsplans eingeben. Anschliessend wurde der Bebauungsplan durch den Kanton vorgeprüft.

im Anschluss fand vom 15. April bis 14. Mai 2024 die öffentliche Auflage statt. Der Grosse Stadtrat hat den Bericht und Antrag am 26. Juni 2025 mit einer Änderung in Art. 35 der Vorschriften des Bebauungsplans beschlossen. Mit Entscheid 1231 vom 4. November 2025 hat der Regierungsrat den Bebauungsplan B 145 Kantonsspital unverändert genehmigt. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Verbindliche Dokumente:

  • Bebauungsplan B 145 Kantonsspital 1:1’000;
  • Vorschriften B 145 Kantonsspital.

Wegleitende und orientierende Dokumente:

  • Erschliessungs-, Parkierungs- und Freiraumkonzept vom 22. März 2022;
  • Mobilitätskonzept 2021 vom 29. Juli 2021;
  • Verkehrsknotenqualität Anschlussknoten vom 30. September 2022;
  • Umweltverträglichkeitsbericht vom 22. Mai 2023;
  • Konzept ökologische Aufwertung Südhang vom 15. Februar 2024;
  • Energiestrategie vom 24. Januar 2023;
  • Auszug aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP);
  • Planungsbericht Bebauungsplan B 145 Kantonspital;
  • Schlussbericht Testplanung vom 23. Mai 2019.

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