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Die Nutzungsrechtekommission ist zuständig für:
a. den Beschluss über die Nutzerliste;
b. die Vereinbarung der Sperrzeiten mit der Betreiberin;
c. das Verfahren für die Ausübung der Nutzungsrechte (Reservationen etc.) in Zusammenarbeit mit der Betreiberin;
d. die Antragstellung an den Stadtrat betreffend den Abschluss von Vereinbarungen gemäss Art. 10 Abs. 1. Die Betreiberin ist vorgängig anzuhören; sie kann einen abweichenden Antrag stellen.
(Gemäss Art. 6 Reglement nachfolgend)

Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum Luzern

Wahlbehörde: Stadtrat
Amtsdauer: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

Verena Randall (Fachbereichsleitung Förderung) und Severin Barmettler (Fachperson Kulturförderung) vertreten die Stadt Luzern als Mitglieder in der Nutzungsrechtekommission.

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