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Der Erwachsenenschutz betreut Erwachsene, für die eine Beistandschaft besteht.
Diese Massnahmen werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt die erforderlichen Abklärungen durch.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.30 - 12.00 und 13.30 - 17 Uhr

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