Täglich verkehren zwischen 2000 und 3000 Fahrzeuge auf der westlichen und östlichen Bergstrasse. Rund 70 Prozent davon ist Durchgangsverkehr. Da die Güterstrassen auf dem Littauerberg nicht für ein so hohes Verkehrsaufkommen ausgerichtet sind, beabsichtigte der Luzerner Stadtrat im Jahr 2022, den Durchgangsverkehr mit Teilfahrverboten zu unterbinden. Gegen das geplante Teilfahrverbot sind Beschwerden eingereicht worden.
Das Kantonsgericht hat im Mai 2025 ein Urteil zu den Beschwerden zum geplanten Teilfahrverbot über den Littauerberg gefällt und bemängelt, dass die Ausnahmebestimmung «Zubringerdienst Littauerberg und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet» zu wenig präzise sei und angepasst werden müsse, wenn sämtliche Besuchende des Gewerbes vom Fahrverbot ausgenommen werden sollen. Es hat die Verkehrsordnung zur Überarbeitung der Ausnahmebestimmungen an die Stadt Luzern zurückgewiesen. Mit den Beschwerdeparteien konnte in den darauf erfolgten Gesprächen keine Lösung gefunden werden.
Da die Sanierung der westlichen Bergstrasse dringlich ist und durch das Rechtsverfahren fast 3 Jahre verzögert wurde, hat die Stadt Luzern entschieden, auf eine erneute Auflage eines Teilfahrverbotes zu verzichten. Das Tiefbauamt der Stadt Luzern wurde nun beauftragt, ein Strassensanierungsprojekt auszuarbeiten.
Das Sanierungsprojekt beinhaltet einen einspurigen Strassenausbau mit Ausweichstellen und Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr. Die Projektierungsarbeiten werden im Jahr 2026 wieder aufgenommen. Bei den Arbeiten werden Quartiervertretungen miteinbezogen. Der Ausführungskredit wird voraussichtlich im Jahr 2028 mit einem Bericht und Antrag beim Grossen Stadtrat beantragt.
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Verzicht auf Teilfahrverbot Littauerberg Medienmitteilung 26.09.2025 (PDF, 99.82 kB) | Download | 0 | Verzicht auf Teilfahrverbot Littauerberg Medienmitteilung 26.09.2025 |