Im Detail
ALI-Fonds
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates (FGK) hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2025 den Bericht und Antrag 24/2025 betreffend die Totalrevision des Reglements über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz (ALI-Fonds-Reglement) beraten und einstimmig genehmigt.
Die Überarbeitung erfolgte als Reaktion auf eine überwiesene Motion des Grossen Stadtrates. Ziel war die Weiterentwicklung des Förderungsinstruments «ALI-Fonds». Die Fraktionen begrüssten die Totalrevision des Reglements ausdrücklich und betonten die Notwendigkeit der Modernisierung des inzwischen über 25 Jahre alten Erlasses. Die Kommission stimmte den Anträgen des Stadtrats einstimmig zu. Insbesondere die Zweckerweiterung um eine soziale Funktion stiess in der Kommission auf eine positive Resonanz; die Innenstadt ist nicht nur ein Einkaufs-, sondern auch ein Begegnungsort. Die Zusammenstellung der Fondsverwaltung als auch die ausgearbeiteten Förderungskriterien wurden gewürdigt, wobei mitunter auch die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten diskutiert wurde. Die Anpassung des Perimeters sowie die fixe Einlagenhöhe von jährlich Fr. 500’000.– wurden als angemessen beurteilt. Einige Fragen, etwa zur Finanzierungssicherheit über die Parkingmeter-Einnahmen oder zur geplanten Kommunikation gegenüber den Anspruchsberechtigten, konnten in den Diskussionen geklärt werden.
Mitgliedschaft im Verband Luzerner Gemeinden (VLG)
In der Beratung zum Bericht und Antrag 30/2025 widmet sich die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) der Mitgliedschaft der Stadt Luzern im Verband Luzerner Gemeinden (VLG). Nach einer vorübergehenden mehrjährigen Abwesenheit ist die Stadt Luzern seit Beginn des Jahres 2022 wieder VLG-Mitglied. Um den damaligen kritischen Stimmen gerecht zu werden, wurde als Zwischenbericht eine externe Evaluation durchgeführt.
Dem grundsätzlich positiven Fazit der Untersuchung folgte letztlich auch die Kommission, indem sie den Bericht und Antrag mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung guthiess und damit den Bestrebungen des Stadtrates, die Mitgliedschaft im Verband Luzerner Gemeinden (VLG) fortzuführen, folgte.
Insgesamt zeigten sich alle Fraktionen mit den Resultaten des von Interface Politikstudien durchgeführten Evaluationsberichts zufrieden. Fast durchgehend hoben die Kommissionsmitglieder das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der Mitgliedschaft der Stadt Luzern im Verband Luzerner Gemeinden (VLG) hervor. Mit dem Wiedereintritt geht nach Ansicht der Kommission auch die Möglichkeit der Teilnahme am politischen Diskurs einher, sowohl zwischen den Gemeinden selbst als auch als gemeinsame Stimme gegenüber dem Kanton Luzern. Die Fraktionen begrüssten die Chance, Zentrumsthemen und urbane Anliegen in die politischen Entwicklungen einbringen zu können, wobei stellenweise explizit auf die breite und fachliche Vertretung der Stadt Luzern, beziehungsweise den Austausch von Know-how in den Gremien des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG), verwiesen wurde. Allerdings liessen sich aus der Debatte auch weiterhin bestehende, Kritikpunkte entnehmen. Besonders oft wurde der Wunsch nach einer Optimierung der Transparenz, einer verbesserten Kommunikation sowie genügender Vorbereitungszeiten für anstehende Sitzungen geäussert. Einige Fraktionen äusserten grundsätzliche Bedenken zu den Strukturen des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG), welche bereits beim Austritt der Stadt Luzern moniert worden waren. Genannt wurden Vorbehalte in Hinsicht auf Mehrfachmandate und Ämterkumulationen, dem ausreichenden Einbringen von Zentrumsthemen, der Gemeindeautonomie sowie der ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter und Parteien. Grundsätzlich waren sich die Fraktionen darin einig, dass die Weiterentwicklung der Organisation des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) einen fortlaufenden Prozess darstellt, welcher mit entsprechenden Massnahmen des Stadtrates sichergestellt werden kann und muss.
Personalreglement der Stadt Luzern
Der dritte beratene Bericht und Antrag 29/2025 befasst sich mit Änderungen zum Personalreglement der Stadt Luzern und damit mit den Anstellungsbedingungen der städtischen Mitarbeitenden. Der Stadtrat beabsichtigt, eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Fringe Benefits zu schaffen. Diese im Allgemeinen nicht monetären Lohnnebenleistungen ermöglichen es der Stadt Luzern, attraktive Anstellungsbedingungen bieten zu können.
Änderungswünsche von einzelnen Fraktionen blieben umstritten, wurden schliesslich aber zusammen mit dem Bericht und Antrag mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Abwesenheit knapp gutgeheissen.
Einige Fraktionen verwiesen darauf, dass die Stadt Luzern bereits heute eine attraktive Arbeitgeberin mit guten Löhnen, hoher Arbeitsplatzsicherheit, ausgebauten Teilzeit- und Ferienmöglichkeiten sei. Während einige Kommissionsmitglieder eine Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch die öffentliche Hand im Bereich der Personalrekrutierung befürchteten, sahen andere die Stadt Luzern in einer Vorbildfunktion und verwiesen auf die generelle Verbreitung von Finge Benefits im Arbeitsmarkt. Intensive Diskussionen entstanden bei der konkreten Formulierung des neuen Artikels. Während ein Antrag zur Klärung des behördlichen Ermessensspielraums bei der Art der Fringe Benefits einstimmig begrüsst wurde, stiess eine Änderung zur Ergänzung des Bereichs «Bildung» und des Ausschlusses des motorisierten Individualverkehrs auf Widerstand einiger Fraktionen.
Die drei Berichte und Anträge werden voraussichtlich am 18. September 2025 im Grossen Stadtrat beraten.
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Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 05.09.2025 (PDF, 129.56 kB) | Download | 0 | Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 05.09.2025 |