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Die Autoparkierung mit der Strassenparkierung, privaten Parkierung und den Parkhäusern muss als ein Gesamtsystem betrachtet werden. Parkplätze erzeugen Verkehr. Über die Anzahl, Ausgestaltung und Nutzungsbedingungen der Parkplätze kann die Verkehrsmenge gesteuert werden. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen städtischen Mobilitätspolitik sind deshalb Vorschriften über den ruhenden Verkehr entscheidend. Dabei haben neben den Anforderungen hinsichtlich Klimaschutz sowie Lärm- und Schadstoffimmissionen auch die Kapazität des Strassennetzes, wirt­schaftliche Anforderungen, der verfügbare öffentliche Raum und die Aufenthaltsqualität in der Stadt Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten. Insbesondere in Zeiten der Verdichtung und des Bevöl­kerungswachstums steigt die Nutzungskonkurrenz im Strassenraum sowie im öffentlichen Raum.

Der Stadtrat hat die Erarbeitung eines „Grundkonzepts Parkierung“ in die Gesamtplanung aufge­nommen und als Fünfjahresziel verankert, mit dem Ziel die Parkierungssituation in der Stadt Luzern zu optimieren. Ein entsprechender Projektauftrag wurde am 16. Dezember 2015 beschlossen. Am 21. Juni 2017 hat der Stadtrat die Ergebnisse aus dem Fachbericht «Grundkonzept Parkierung» zustimmend zur Kenntnis genommen und die Umwelt- und Mobilitätsdirektion mit der Erarbeitung eines auf den Analysen und Handlungsansätzen basierenden „Grundkonzepts Parkierung“ und entsprechenden Berichtes und Antrages zuhanden des Grossen Stadtrates beauftragt. Dabei liegt der Fokus auf der Autoparkierung. Für die Car- und Veloparkierung wurden bereits Konzepte erarbeitet. Die Motoparkierung wird in einem separaten Konzept erarbeitet. Die Autoparkierung hat in den letzten Jahren auch immer wieder Anlass zu zahlreichen Vorstössen gegeben.

Die Erarbeitung des Konzepts Autoparkierung erfolgte unter Einbezug von internen und externen Anspruchsgruppen im Rahmen eines partizipativen Prozesses. Im November 2020 hat der Grosse Stadtrat den Bericht und Antrag «Konzept Autoparkierung» zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem B+A sind konkrete Massnahmen sowie Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Insbesondere wurde das Reglement über die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren, das Parkkartenreglement, die Parkkartenverordnung sowie die Verordnung über die abweichende Parkgebühren angepasst. Die konkreten Massnahmen werden nach der Volksabstimmung über das konstruktive Referendum vom 13. Juni 2021 umgesetzt.

 

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