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13. Juni 2017
Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Luzern sind im letzten Jahr zwar mehr Anträge als im Vorjahr eingegangen. Dies hat sich jedoch nicht in mehr Massnahmen niedergeschlagen: Die Zahl der neuen Massnahmen sank, jene der laufenden blieb stabil.
Eine Mutter, die ins Ausland reist und ihre beiden Töchter alleine zurücklässt. Ein Vater, der von der Familie getrennt lebt und droht, seinen Sohn zu entführen. Eine ältere Frau, die keine Angehörigen hat und wegen einer Krankheit nicht mehr für sich sorgen kann. Das sind Schicksale und persönliche Geschichten, mit welchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Luzern täglich zu tun haben. Die KESB bekommt solche Schicksale von Lehrpersonen, Ärzten, von der Polizei, von Müttern, Vätern, den sozialen Diensten und von weiteren Amtsstellen gemeldet.

2016 gingen 1308 neue Anträge bei der Stadtluzerner KESB ein, das sind beinahe 10 Prozent mehr als im Jahr 2015. Der Anstieg geht insbesondere auf den Bereich Kindesschutz zurück. In diesem Bereich nahm die Anzahl neuer Anträge um 18,1 Prozent auf 613 zu. Im Bereich Erwachsenenschutz blieb die Zahl bei 590 neuen Anträgen stabil. Darüber hinaus gingen 105 weitere neue Anträge ein, welche Themen wie beispielsweise die Zustimmung zu Rechtsgeschäften, Erbschaften und Liegenschaftsverkäufen beinhalteten. Die Zunahme der neuen Anträge im Bereich Kindesschutz ist auf eine hohe Sensibilisierung in diesem Bereich zurückzuführen.

Die Anträge werden von der KESB genau geprüft. Stellt die Behörde fest, dass der Schutz eines Kindes oder einer erwachsenen Person gefährdet ist, ordnet sie Massnahmen an. Diese sind im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Im Jahr 2016 erliess die KESB 247 neue Massnahmen, das sind 17,4 Prozent weniger als im Vorjahr. 114 dieser neuen Massnahmen (-19% gegenüber Vorjahr) betraf den Bereich Kindesschutz, 133 (-16%) den Erwachsenenschutz. Insgesamt verzeichnete die KESB im letzten Jahr 1796 laufende Massnahmen, welche sie 2016 sowie in Vorjahren angeordnet hatte. Diese Zahl der laufenden Massnahmen entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr stabil (+0,4%). Im zeitlich längeren Vergleich ist eine moderate Zunahme festzustellen: Seit 2012 - als noch die Vormundschaftsbehörde tätig war - stieg die Zahl der laufenden Massnahmen um rund 1,5 Prozent (von 1769 auf 1796). Im selben Zeitraum wuchs die Bevölkerungszahl in der Stadt Luzern indes um 2,5 Prozent und damit stärker als die Anzahl Massnahmen.

Familien werden immer miteinbezogen
Diese Zahlen zeigen, dass nicht alle Anträge in Massnahmen münden. "Wir prüfen bei jeder Meldung sehr sorgfältig, ob eine Massnahmen wirklich nötig ist", erklärt Angela Marfurt, Präsidentin der städtischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Anstelle von Massnahmen sind andere Lösungen möglich: Im Bereich Kindesschutz beispielsweise die Vermittlung an die städtischen Institutionen Mütter- und Väterberatung sowie an die Jugend- und Familienberatung Contact. Im Erwachsenenschutz können gemeldete Probleme durch die Vermittlung der Betroffenen an die Pro Senectute oder an die Spitex gelöst werden. "Für unsere Abklärungen besuchen wir die Menschen zu Hause, wir beziehen die Familie mit ein und suchen Lösungen innerhalb des Familiennetzes", sagt Angela Marfurt weiter. Dank dieser profunden Abklärungen der KESB ziehe nicht jeder Antrag eine Massnahme nach sich.

Unterbringung ausserhalb der Familie als letztes Mittel
Mögliche Massnahme sind im Bereich Kindesschutz die Ermahnung von Eltern, die Beistandschaft, der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Entziehung der elterlichen Sorge. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, durch welche Kinder ausserhalb der Familie untergebracht werden, ist eine einschneidende Massnahme. "Diese Massnahme wird nur verordnet, wenn sie für den Kindesschutz zwingend notwendig ist und alle begleitenden Massnahmen keinen genügenden Schutz für das Kind brachten", sagt Angela Marfurt. Die KESB Stadt Luzern war im vergangenen Jahr im Bereich Kindesschutz oft in Besuchsrechtsstreitigkeiten und Unterhaltsregelungen von getrennten Elternpaaren involviert.

Im Bereich Erwachsenenschutz ist die Beistandschaft die einzige mögliche gesetzliche Massnahme. Im vergangene Jahr war die KESB in diesem Bereich mit einer steigenden Zahl von älteren und dementen Menschen konfrontiert.

Stadtrat steht voll und ganz hinter der KESB
"Die stabile Entwicklung bei den angeordneten Massnahmen zeigt, dass die KESB der Stadt Luzern mit Augenmass agiert", sagt Sozialdirektor Martin Merki. Sie stehe im Dialog mit vielen Menschen. "Der Stadtrat steht voll und ganz hinter der Stadtluzerner KESB, sie macht eine sehr gute Arbeit."
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