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1. Mai 2017
Auch neuen potentiellen Marktteilnehmenden muss die Möglichkeit offen stehen, am Luzerner Wochenmarkt teilzunehmen. Diese Vorgabe des Bundesgerichts setzt die Stadt um. Nötig ist dazu ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren. Dies wird mit einer öffentlichen Ausschreibung erreicht. Am 29. Mai 2017 werden die bisherigen Marktteilnehmenden sowie neue Interessierte erstmals detailliert über den der Ausschreibung zugrunde liegenden Kriterienkatalog sowie das Gesuchsformular informiert. Die Bewerbungsfrist dauert ab dann bis Ende August 2017. Voraussichtlich bis Anfang 2018 sollen die Zu- respektive Absagen vorliegen.
Bislang wurden seitens der Stadt Luzern für die rund 80 Plätze auf dem Luzerner Wochenmarkt Jahresbewilligungen erteilt. Wer bereits eine Bewilligung hatte, erhielt sie in der Regel für das folgende Jahr erneut. Das hat zwar den Charakter des beliebten Marktes garantiert. Neue Interessierte hatten es jedoch schwer, einen der begehrten Standplätze zu erhalten. Aufgrund einer Beschwerde hat nach dem Kantonsgericht 2012 auch das Bundesgericht entschieden, dass diese Praxis geändert werden muss: Die Stadt habe ein faires, transparentes Verfahren für den Zugang zum Wochenmarkt zu entwickeln.

Neu werden die Wochenmarktplätze öffentlich ausgeschrieben. Dabei werden alle Bewerbungen von bisherigen Standbetreibenden wie auch von neuen Interessierten aufgrund derselben, im Voraus festgelegten Kriterien bewertet. Die Standplätze gehen an diejenigen, welche die Kriterien am besten erfüllen.

Schweizweit ist Luzern die erste Stadt, welche die Standplätze am Wochenmarkt auf diese Weise vergibt. Entsprechend fehlt es an Erfahrungswerten aus anderen Gemeinden und entsprechend aufwändig ist das Projekt. Um das Verfahren möglichst praxistauglich zu gestalten, hat es die Stadt in Zusammenarbeit mit Fachexperten erarbeitet, begleitet durch die für dieses Projekt gegründete „Kommission für offene Vergabeverfahren“ (KoV). Die KoV ist mit Vertreterinnen und Vertretern von Marktbetreibenden, des Gewerbes und der Quartiere breit abgestützt.

Karin auf der Maur ist Präsidentin der Kommission für offene Vergabeverfahren. Sie sagt: "Die KoV ist zuversichtlich, dass nun ein Verfahren zum Zuge kommt, das qualitätssichernd und praktikabel zugleich ist. Inhaltlich steht es zudem für das umsichtige Vorgehen der Stadt in diesem Ausschreibeverfahren."

Bald sind die Arbeiten am Ausschreibungsverfahren abgeschlossen. Deshalb informiert die Stadt jetzt über den Stand der Dinge sowie die nächsten Meilensteine.

Markttradition bleibt erhalten
Bis Mitte Mai ist das Ausschreibungsverfahren fertig entwickelt. Dabei handelt es sich um den Kriterienkatalog sowie das am PC auszufüllende Gesuchsformular. Kernstück des offenen Verfahrens sind Kriterien, die für die Vergabe der Marktstandplätze bewertet werden. Die Kriterien beziehen sich auf folgende vier Punkte: 1. Sortiment, 2. Herstellung und Verarbeitung, 3. Verkauf und Vertrieb der Produkte sowie 4. die Logistik am Wochenmarkt.

„Bei der Erarbeitung der Kriterien hat die Stadt viel Wert darauf gelegt, dass bisher bewährte Eigenschaften des Wochenmarktes, wie zum Beispiel die regionale und saisonale Produktion und Verarbeitung, gebührend berücksichtigt werden“, sagt Adrian Borgula, Vorsteher der Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit. Auch die via Umfrage erhobenen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, die mit dem bestehenden Markt sehr zufrieden sind, stehen bei der Gestaltung und Entwicklung der Wochenmarkt-Ausschreibung im Zentrum. Ein attraktiver Produktemix mit Berücksichtigung der regionalen Ausrichtung, die Angebotsqualität und die Kundennähe bleiben gewährleistet. Der Stadtrat hat diesbezüglich seinen Spielraum genutzt.

Infoveranstaltung für interessierte Marktstandbetreibende
Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Zuerst wird am Abend des 29. Mai 2017 allen an einer Wochenmarkt-Ausschreibung interessierten Geschäftsleuten das neue Ausschreibungsverfahren detailliert erklärt. Dabei geht die Stadt – zusammen mit der KoV – auf Fragen und Unsicherheiten ein. Eine Anmeldung ist erforderlich (siehe Hinweis). Am Morgen darauf, am 30. Mai, wird die Öffentlichkeit informiert.

Wer an der Ausschreibung teilnehmen möchte, kann dies vom 30. Mai 2017 bis 31. August 2017 tun. Die entsprechenden Unterlagen sind ab dem 30. Mai auf der Webseite der Stadt (www.stadtluzern.ch/wochenmarktausschreibung) zu finden. Voraussichtlich bis Ende Januar 2018 sollen die Interessenten über die Zuschlags- respektive Absageentscheide informiert werden. Wer den Zuschlag erhält, kann seine Produkte ab 1. Januar 2019 am Wochenmarkt anbieten. Dies für mindestens fünf Jahre. Dann findet die nächste öffentliche Ausschreibung statt.

Veränderungen sind möglich
Wichtig: Der Wochenmarkt findet wie bislang an den gleichen Standorten zu denselben Marktzeiten statt und es wird auch weiterhin der gleiche Sortimentsmix wie heute angeboten. Wer von den bisherigen Marktstandbetreibenden auch ab 2019 eine Bewilligung erhält, kann am gleichen Standort und in der gleichen Grösse dort weiter arbeiten.

Klar ist jedoch auch: Können sich entsprechend qualifizierte neue Bewerber im Auswahlverfahren durchsetzen, sind ab 2019 Veränderungen am Markt möglich. „Der Stadtrat sieht dies auch als Chance, damit sich der Wochenmarkt im Rahmen eines fairen Verfahrens weiter entwickeln kann“, sagt Stadtrat Adrian Borgula.
An einem Marktstand Interessierte können sich im Vorfeld der Ausschreibung über das Ver-

fahren informieren. Dazu organisiert die Stadt Luzern am Montag, 29. Mai 2017 von 19.30 bis 21.00 Uhr eine Infoveranstaltung. Ort: Marianischer Saal, Bahnhofstrasse 18, Luzern.

Eine Anmeldung ist erforderlich via info.stav@stadtluzern.ch oder 041 208 78 53. Anmeldefrist ist der 19. Mai 2017. Nach dem Anlass wird ein Apéro serviert. Die Stadt informiert die Medien gleich am Morgen danach an einer Medienorientierung.
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