Baurecht statt Verkauf
Da sich die Rahmenbedingungen inzwischen geändert haben, hat der Stadtrat entschieden, das Grundstück nicht wie ursprünglich geplant zu verkaufen, sondern im Baurecht abzugeben. Ein Grund ist, dass im Mai 2016 die „Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten“ eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die Stadt Luzern ihre Grundstücke nur noch im Baurecht abgibt. Über die Initiative wird frühestens im September 2017 abgestimmt. Sollte sie angenommen werden, könnte die Stadt einen Verkauf des Areals am Pilatusplatz nicht weiterverfolgen. Zudem ist die Abgabe im Baurecht aus heutiger Sicht sinnvoll. Sie ermöglicht es, die Stadtentwicklung an diesem Standort auf lange Sicht hin zu steuern.
Durch die Abgabe im Baurecht erhält die Stadt auch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung des Projektes. So kann sie zum Beispiel im Baurechtsvertrag festhalten, wie hoch der Anteil an Büroflächen sein muss. Da die Stadt dadurch mehr Einfluss auf die Qualität des Projektes hat, ist es möglich das Grundstück früher als geplant einem Investor zu übergeben.
Ursprünglich wollte der Stadtrat das Projekt bis zur Baubewilligung planen. Neu soll ein Investorenwettbewerb durchgeführt und das Grundstück anschliessend zur weiteren Planung an den Sieger des Wettbewerbs abgegeben werden. Dafür beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Projektierungskredit von 595‘000 Franken.
Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Bericht und Antrag 16/2014 "Arealentwicklung Pilatusplatz"
+ Stadtratsbeschluss 41: Bericht und Antrag 16/2014: "Arealentwicklung Pilatusplatz". Änderung des Beschlussvorschlags nach dem Bundesgerichtsentscheid zur "Stadtbild-Initiative"
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