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10. Februar 2017
Auf dem städtischen Areal am Pilatusplatz soll ein 35 Meter hohes Gebäude mit Büroflächen und einer kleinen Anzahl Wohnungen entstehen. Der Stadtrat will das Grundstück im Baurecht an einen Investor abgeben. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 16. Februar 2017 über einen Projektierungskredit von 595‘000 Franken entscheiden, um einen Investorenwettbewerb durchführen zu können.
Bereits 2014 hatte der Stadtrat beim Parlament einen Kredit für die Durchführung eines Projektwettbewerbes zur Entwicklung des Areals am Pilatusplatz beantragt. Da im Juni 2014 die Initiative „Für ein intaktes Stadtbild (Stadtbild-Initiative)“eingereicht wurde, entschied die Baukommission des Grossen Stadtrates im September 2014, dass der Antrag erst nach der Volksabstimmung über die Stadtbild-Initiative im Parlament beraten wird. Denn mit der Initiative war der Hochhausstandort Pilatusplatz in Frage gestellt. Inzwischen wurde die Initiative vom Grossen Stadtrat für ungültig erklärt. Zudem haben der Regierungsrat, das Kantonsgericht und das Bundesgericht eine Beschwerde der Initianten gegen diesen Entscheid abgewiesen. Damit ist der Weg frei, um auf dem Areal am Pilatusplatz ein 35 Meter hohes Gebäude mit Büroflächen und einer kleinen Anzahl Wohnungen zu realisieren. Die im Sommer 2014 vom Stadtrat präsentierte Vorlage wird am 16. Februar 2016 im Grossen Stadtrat beraten.

Baurecht statt Verkauf
Da sich die Rahmenbedingungen inzwischen geändert haben, hat der Stadtrat entschieden, das Grundstück nicht wie ursprünglich geplant zu verkaufen, sondern im Baurecht abzugeben. Ein Grund ist, dass im Mai 2016 die „Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten“ eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die Stadt Luzern ihre Grundstücke nur noch im Baurecht abgibt. Über die Initiative wird frühestens im September 2017 abgestimmt. Sollte sie angenommen werden, könnte die Stadt einen Verkauf des Areals am Pilatusplatz nicht weiterverfolgen. Zudem ist die Abgabe im Baurecht aus heutiger Sicht sinnvoll. Sie ermöglicht es, die Stadtentwicklung an diesem Standort auf lange Sicht hin zu steuern.

Durch die Abgabe im Baurecht erhält die Stadt auch mehr Einfluss auf die Ausgestaltung des Projektes. So kann sie zum Beispiel im Baurechtsvertrag festhalten, wie hoch der Anteil an Büroflächen sein muss. Da die Stadt dadurch mehr Einfluss auf die Qualität des Projektes hat, ist es möglich das Grundstück früher als geplant einem Investor zu übergeben.

Ursprünglich wollte der Stadtrat das Projekt bis zur Baubewilligung planen. Neu soll ein Investorenwettbewerb durchgeführt und das Grundstück anschliessend zur weiteren Planung an den Sieger des Wettbewerbs abgegeben werden. Dafür beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Projektierungskredit von 595‘000 Franken.

Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Bericht und Antrag 16/2014 "Arealentwicklung Pilatusplatz"
+ Stadtratsbeschluss 41: Bericht und Antrag 16/2014: "Arealentwicklung Pilatusplatz". Änderung des Beschlussvorschlags nach dem Bundesgerichtsentscheid zur "Stadtbild-Initiative"
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