Erhebungen haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen auf der Sagenmattstrasse vor allem morgens vor 8 Uhr werktags sehr hoch ist und dass über 84 Prozent des Verkehrs Durchgangsverkehr ist. Zudem wurde beobachtet, dass die Fahrweise oft nicht den äusseren Gegebenheiten angepasst wird. Die Sagenmattstrasse ist nicht für eine Funktion als Durch-gangsstrasse ausgelegt. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, auf der Sagenmattstrasse ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder zu signalisieren. Ausgenommen davon sind Zubringer. Die Publikation der Verkehrsanordnung erfolgt im Kantonsblatt vom 27. August 2016, die Umsetzung Anfang Oktober 2016.
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