Kopfzeile

Inhalt

29. Juli 2016
Die Stadt Luzern beteiligt sich an einem nationalen Pilotprojekt des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Von August 2016 bis Mai 2017 wird auf der Bruch- und auf der Taubenhausstrasse eine Velostrasse signalisiert und markiert. Velostrassen sind gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt, wodurch Velofahrenden eine zügige und sichere Fahrt ermöglicht wird. Dieses Regime macht wichtige Quartierverbindungen für den Veloverkehr attraktiver.
In den Niederlanden gibt es Velostrassen respektive Fahrradstrassen seit den 1980er Jahren: Heute sind es über 1000. Velostrassen oder Fahrradstrassen gibt es mittlerweile auch in Deutschland, Belgien und Österreich. In der Schweiz werden Velostrassen in Fachkreisen und Gemeinden ebenfalls seit längerem diskutiert.

Sicherheit und Komfort
Um die Wirkung von Velostrassen abschliessend beurteilen zu können, führt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Pilotversuche in Tempo-30-Zonen durch. Dabei wird der Einfluss dieses neuen Verkehrsregimes auf die Verkehrssicherheit, die Qualität und den Komfort für den Veloverkehr sowie dessen Akzeptanz untersucht. Bewähren sich die Pilotversuche, werden auf Bundesebene die Gesetze entsprechend angepasst. Neben der Stadt Luzern beteiligen sich die Städte Bern, Basel, Zürich, St. Gallen und La Chaux-de-Fonds am Projekt.

Gute Voraussetzungen
In der Stadt Luzern wird die Velostrasse auf dem Abschnitt Bruch- und Taubenhausstrasse getestet. Die beiden Strassen erfüllen die vom Astra definierten Voraussetzungen sehr gut, unter anderem weil der Anteil an Velofahrerinnen und -fahrer am Gesamtverkehr heute schon zum Teil deutlich über 50 Prozent liegt.

Neues Signal
Das Astra hat für die Schweiz ein neues Signal „Velostrasse“ entwickelt. Vor den Kreuzungen werden zudem grosse gelbe Velopiktogramme auf den Boden markiert. Jene Kreuzungen, bei denen bisher Rechtsvortritt galt, werden mit den entsprechenden Signalen „kein Vortritt“ oder „Stopp“ ausgestattet. Auf der Bruch- und Taubenhausstrasse betrifft dies die beiden Kreuzungen mit der Pilatus- und der Klosterstrasse. Der Vortritt der Velofahrenden gilt auch gegenüber den Bussen. Keine Auswirkungen hat das Pilotprojekt auf die Vortrittsberechtigungen der Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Fussgängerstreifen bleiben unverändert.
Pilotversuch Velostrasse

Was ändert sich:                                     
  • Velos haben gegenüber einmündendem Verkehr Vortritt (ist entsprechend signalisiert)
 
Was bleibt gleich:
  • Autofahren erlaubt, sofern nicht anders signalisiert
  • Tempo 30
  • Vortritt für Fussgänger/innen am Zebrastreifen
  • Nebeneinanderfahren von Velos erlaubt (gemäss Art. 43 Abs. 1 VRV)
Name
Medienmitteilung Download 0 Medienmitteilung
Auf Social Media teilen