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14. März 2013
Der Stadtrat von Luzern will weiterhin die Umsetzung des Umbau- und Erweiterungsprojektes für das Hotel Château Gütsch. Im Vordergrund steht für ihn im Moment die Inbetriebnahme der Gütschbahn und die Wiedereröffnung des Restaurants im Hotel. Der Bauherrschaft werden für die Planung und Umsetzung Auflagen gesetzt. Sollte eine der fünf Bedingungen nicht erfüllt werden, wird der Stadtrat die Baubewilligung als verfallen erklären.
Mit Schreiben vom 9. Januar 2013 forderte die Baudirektion der Stadt Luzern die Château Gütsch Immobilien AG auf, bis am 1. März 2013 der Stadt Luzern schriftlich den verbindlichen Nachweis und die nötigen Informationen über die geplanten Bau- und Planungsaktivitäten beim Projekt „Baluardo – Umbau und Erweiterung Château Gütsch“ bekannt zu geben. Sollten innert Frist die notwendigen Informationen nicht eingereicht und der verbindliche Nachweis über die Bau- und Planungsaktivitäten nicht erbracht werden können, müsste die Stadt Luzern verfügungsweise feststellen, dass kein ernsthafter Baubeginn vorliege und dass die Baubewilligung daher verfallen sei. – Nicht Bestandteil dieser Baubewilligung ist die laufende innere Sanierung und Gestaltung des bestehenden Hotels.

Die eingeforderten Unterlagen sind innert Frist bei der Stadt Luzern eingetroffen und wurden verwaltungsintern geprüft und vom Stadtrat gewertet. Am vergangenen Montag, 11. März, trafen sich die Delegationen von Stadt Luzern und Château Gütsch Immobilien AG zur Aussprache und Besprechung der gegenseitigen Interessenlage.

Mit Nachdruck wies die städtische Delegation daraufhin, dass das primäre Interesse der Stadt beim Betrieb der Gütschbahn und bei der Wiedereröffnung des Restaurants Château Gütsch liege. Sowohl bei der Bahn wie auch im Bereich des Restaurants wird zurzeit im Auftrag der Château Gütsch Immobilien AG gearbeitet.

Diese aktuelle Lage reicht dem Stadtrat aber nicht. Er verlangt als Resultat aus den Abklärungen über den Arbeits- und Planungsstand wie auch aus dem Gespräch vom vergangenen Montag folgende Nachweise von der Château Gütsch Immobilien AG:

  • Für den Neubau der Gütschbahn muss bis zum 12. April 2013 ein verbindlicher Finanzierungsnachweis einer Schweizer Bank eingereicht werden.
  • Innert gleicher Frist muss bei der Stadt das Baugesuch für die Projektänderung der Talstation Gütschbahn eingereicht werden.
  • Die Unternehmerverträge für den Bau der Talstation und des Schräglifts sind bei der Stadt bis zum 28. Juni 2013 einzureichen.
  • Die Gütschbahn muss bis spätestens zum 31. Oktober 2013 betriebsbereit und eröffnet sein.
  • Spätestens am 31. Oktober 2013 müssen die Bauarbeiten zur Realisierung des Erweiterungsprojekts „Baluardo“ in Angriff genommen werden. Das Erweiterungsprojekt „Baluardo“ ist ohne Unterbruch zu realisieren.

Sollte eine dieser fünf Auflagen nicht erfüllt werden, wird die Stadt Luzern mit Verfügung feststellen, dass die Baubewilligung für die nicht realisierten Teile des Gesamtprojektes „Baluardo“ erloschen sei.

Schliesslich erwartet die Stadt Luzern von der Château Gütsch Immobilien AG bis 12. April 2013 eine persönliche Erklärung von Eigentümer Alexander Lebedev mit dem Inhalt, dass er mit dem Bau der Gütschbahn durch die Château Gütsch Immobilien AG und mit dem dazugehörenden Terminplan einverstanden sei.
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