Mitte Dezember 2011 hiess das Parlament mit grossem Mehr das Budget gut. Gegen diesen Entscheid ergriff die SVP der Stadt Luzern das Referendum. Es kam innert Frist zustande. Somit entscheiden die Stimmberechtigten abschliessend über das Budget 2012. Diese Abstimmung findet zusammen mit den kommunalen Wahlen am 6. Mai 2012 statt.
Der Stadtrat steht weiterhin hinter dem Voranschlag 2012, der auf der Basis der vom Parlament verabschiedeten Finanzplanung beruht. Der Stadtrat widersetzt sich der Haltung des Referendumskomitees. Er weiss sich dabei von der grossen Mehrheit des Parlaments getragen. Alle im Parlament vertretenenen Parteien, mit Ausnahme der SVP, stehen hinter dem Budget 2012. Sie anerkennen folgende Tatsachen:
- Der Voranschlag 2012 sieht keine Steuererhöhung vor. Der Steuerfuss der Stadt bleibt bei 1.75 Einheiten. Die vom Stadtrat zur Diskussion gestellte Steuererhöhung für 2013 wird erst im Herbst 2012 im Parlament diskutiert. Das letzte Wort dazu werden die Stimmberechtigten an der Urne im Dezember 2012 haben.
- Der Voranschlag 2012 basiert auf der vom Parlament verabschiedeten Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2016. Darin ist das Voranschlagsdefizit 2012 bereits enthalten und begründet.
- Der Voranschlag weist ein Defizit von 33.4 Mio. Franken auf, bei Ausgaben von 747'667'400 Franken. Das sind 4.5 Prozent der Ausgaben. Aus der für Defizitphasen vorgesehenen Reserve können 22 Mio. Franken entnommen werden. Diese Reserve wurde in Jahren mit einem Rechnungsüberschuss geäufnet, um in schwierigen Jahren das Defizit senken zu können. So liegt das Defizit im Voranschlag 2012 noch bei 11.4 Mio. Franken.
- Die Steuerausgleichsreserve beträgt im Moment 32.1 Mio. Franken. Dank dem besseren Rechnungsabschluss 2011 musste weniger Geld der Reserve entnommen werden. Sollte es dereinst die Rechnung 2012 notwendig machen, 22 Mio. zu entnehmen, wäre die Reserve noch nicht aufgebraucht, wie es das Referendumskomitee behauptet.
- Das Defizit im Voranschlag ist weder auf zu hohe Ausgaben der Verwaltung noch auf die Fusion Littau Luzern zurückzuführen. Es entstand durch externe Faktoren: Steuersenkungen auf kantonaler Ebene (21 Mio. Franken weniger Einnahmen) und Überwälzung der neuen Pflegekosten auf die Gemeinden (Mehrkosten von 17 Mio. Franken).
- Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Finanzplanung, die ab 2015 die Verschuldung stoppen und wieder senken wird. Dazu führt er mit dem Parlament den Dialog. Diese Planung umfasst folgende politischen Stossrichtungen: Steuererhöhung und/oder Anpassungen im Leistungsangebot; Erhöhung der wirtschaftlichen Ertragskraft durch die Entwicklung von Schlüsselarealen in der Stadt, Schaffung von attraktivem Wohnraum und Stärkung der Wirtschaftsförderung.
- Gegner des Budgets betonen immer wieder, die Stadt könne auf freiwillige Leistungen verzichten. Die Stadt Luzern kennt keine freiwiligen Leistungen. Sie basieren entweder auf übergeordnetem Recht (Bund, Kanton) oder auf Entscheiden der städtischen Stimmberechtigten, des Parlaments oder des Stadtrates.
- Der Stadtrat will politisch ausgehandelte Leistungen nicht in einer Kurzschlussreaktion abbauen und das Image der Stadt nachhaltig schädigen. Leistungsanpassungen müssen mit dem Parlament diskutiert werden. Diese Diskussion ist im Rahmen der Budgetplanung 2013 vorgesehen. Zudem führte die Verwaltung seit 2006 mehrere Spar- und Entlastungsprogramme durch, dank denen jährlich wiederkehrend über 40 Mio. Franken eingespart werden.
Diese Tatsachen zeigen, dass der Stadtrat einen fundierten Weg zur Gesundung der städtischen Finanzen gehen will. Eine Nein zum Voranschlag würde diesen Weg blockieren. Daher empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten ein Ja zum Voranschlag 2012.
Hinweis zum Kultur- und Sport-Fonds
Der Fonds für Kultur und Sport (K&S-Fonds) wurde wie in den vergangenen Jahren vom Grossen Stadtrat in einem separaten Beschluss verabschiedet und war nicht dem Referendum unterstellt. Vertiefte Abklärungen des Stadtrates nach der Ankündigung des Referendums zum Voranschlag 2012 haben ergeben, dass diese Praxis nicht richtig war: Es kann nur einen gesamtheitlichen Voranschlag geben. Im Zweifelsfall ist zudem die Lösung zu wählen, die den Stimmberechtigten mehr Rechte einräumt. Der K&S-Fonds ist daher – entgegen dem Wortlaut des Beschlusses des Grossen Stadtrates – notwendiger Bestandteil des Voranschlags, somit dem Referendum unterstellt und Gegenstand dieser Volksabstimmung.
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