Kopfzeile

Inhalt

26. August 2021
Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zwingt tausende Afghaninnen und Afghanen zur Flucht. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition ist dringend zum Handeln aufgefordert. Erneut positioniert sich eine Allianz, bestehend aus 16 grösseren und kleineren Städte der Schweiz – darunter auch die Stadt Luzern – für eine Direktaufnahme der Flüchtlinge in den Städten. Damit sollen mehr gefährdete Menschen als in den regulären Kontingenten vorgesehen sind in der Schweiz Schutz erhalten. Doch der Bund spricht sich dagegen aus.

Bereits 2020, als uns die Bilder aus dem überfüllten Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos erreichten, haben sich die acht grössten Schweizer Städte zusammengetan. Gegenüber dem Bund und der Öffentlichkeit wurde die Forderung einer Direktaufnahme* von Flüchtlingen postuliert und auch entsprechende Gespräche geführt. Die klare Botschaft damals und heute ist: Die Schweiz kann und muss mehr tun, um das Leid bedrohter und geflüchteter Frauen, Männer und Kinder in Konfliktregionen, auf der Flucht und an den Aussengrenzen Europas zu lindern. Hilfe vor Ort ist richtig und wichtig. Aber die humanitäre Tradition unseres Landes darf sich nicht in der materiellen Unterstützung vor Ort erschöpfen.

Die Schweizer Asylpolitik liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Bundes, doch die Städte sind unverzichtbare Partner bei der Unterbringung, vor allem aber bei der eigentlichen Integrationsarbeit. Die Städte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie in der Lage sind, auch eine grössere Zahl von Geflüchteten sehr kurzfristig und menschenwürdig unterzubringen und sie zu betreuen. Die Stadt Luzern ist auch jetzt bereit, bedrohten Menschen aus Afghanistan Schutz und Unterkunft zu bieten und ihnen eine Zukunft in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Eine fixe Aufnahmezahl zu nennen, macht im Moment aus Sicht der «Allianz der Städte und Gemeinden für die Aufnahme von Flüchtlingen» keinen Sinn.

Im Zentrum der Forderung steht, dass der Bund schnellstmöglich Wege und Möglichkeiten definiert, wie besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan unterstützt und aufgenommen werden können. Dazu gehören insbesondere auch Frauen und Kinder, sowie Menschen, die sich für ein freiheitliches Afghanistan eingesetzt haben. Um eine schnelle Einreise zu erleichtern, könnten kurzfristig Einreiseerleichterungen eingeführt werden, wie sie 2013 für Menschen aus Syrien galten. Dies entspricht heute in etwa dem Instrument des Humanitären Visums** (gemäss Verordnung über die Einreise und Visumserteilung VEV, Art. 4 Abs. 2). Die für das Dossier zuständige Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnt die Forderungen der Städte bisher mangels rechtlicher Grundlage jedoch ab.

«Es muss pragmatische Wege und Möglichkeiten geben, diesen bedrohten Menschen möglichst rasch Schutz zu gewähren. Die Stadt Luzern und 15 weitere Städte der Schweiz sind bereit», sagt Martin Merki, Sozial- und Sicherheitsdirektor der Stadt Luzern. Die Allianz der Städte und Gemeinden ist überzeugt, dass sich ein gangbarer Weg finden lässt. Dies zur Linderung kurzfristiger Not, aber auch als Bestandteil einer längerfristigen Weiterentwicklung der humanitären Tradition unseres Landes.

 

* Direktaufnahme heisst, die Städte könnten die Geflüchteten unmittelbar nach ihrer Ankunft in der Schweiz zu sich holen. Die Zuteilung erfolgt ausserhalb des normalen Verteilsystems.

** Kriterium: Unmittelbare, ernsthafte und konkrete an Leib und Leben bestehende Gefährdung, begünstigend ist ein Bezug zur Schweiz.

Name
Afghanistan Direktaufnahme Flüchtlinge Medienmitteilung 26.08.2021 Download 0 Afghanistan Direktaufnahme Flüchtlinge Medienmitteilung 26.08.2021
Auf Social Media teilen