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Der Stadtrat will die städtischen Grundstücke im Gebiet Kleinmatt-/Bireggstrasse im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger abgegeben. Die Entwicklung des Gebietes eröffnet die Chance, in Zentrumsnähe ein neues Stadtquartier mit einem vielfältigen und flexiblen Wohnangebot für un-terschiedliche Lebensformen und Altersgruppen zu realisieren. Ziel ist auch, die bereits bestehen-den Qualitäten des städtischen Begegnungsortes mit öffentlich zugänglichen Räumen für Bevölke-rung, Quartier, Kultur und Kreativwirtschaft zu erhalten.

Dialogverfahren

Der Stadtrat sieht für die Gebietsentwicklung Kleinmatt-/Bireggstrasse ein Dialogverfahren vor (Medienmitteilung), in dem die Stossrichtungen und Lösungsstrategien für das Gebiet definiert werden. Ziel des Verfahrens ist ein städtebauliches Richtkonzept, das in einem nächsten Schritt planungsrechtlich gesichert werden kann. Ein interdisziplinär zusammengesetztes Planungsteam bestehend aus mindestens zwei Kernteams aus den Bereichen Architektur/Städtebau sowie je einer Fachperson aus den Bereichen Freiraum, Kultur/Sozialraum, Energie/Klima und Verkehr wird die Aufgabenstellungen bearbeiten. In drei Workshops werden die Projektüberlegungen und Planungsschritte des Teams mit einem Begleitgremium diskutiert. Am Schluss des Verfahrens würdigt das Begleitgremium die Beiträge des Teams und erarbeitet Empfehlungen zuhanden des Stadtrates.

Einbezug der Bevölkerung

Das Verfahren soll im Frühling 2024 gestartet und im Frühling 2025 abgeschlossen werden (vgl. B+A Gebietsentwicklung Kleinmatt-/Bireggstrasse). Um den unterschiedlichen Ansprüchen an das Areal und den hohen Erwartungen gerecht zu werden, soll auch die Bevölkerung in diesen Prozess einbezogen werden. Es sind drei Dialogphasen vorgesehen. Die aktuellen Informationen zum Prozess und zu den Mitwirkungsforen werden ab Frühling 2024 jeweils auf der Plattform dialogluzern.ch abrufbar sein.

Geplante Realisierung 2030

Je nach Ergebnisse des Dialogverfahrens kann direkt ein Gestaltungsplan erarbeitet werden, oder es braucht vorgängig noch eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung. Anschliessend können die städtischen Grundstücke zur Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger ausgeschrieben werden. Ziel ist, dass die rechtskräftige Baubewilligung für die Weiterentwicklung der städtischen Grundstücke bis spätestens 2029 vorliegt, damit Mitte 2030 – gleichzeitig mit dem Umzug der Feuerwehr auf das ewl-Areal – mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

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