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Der FUKA-Fonds bezweckt die Förderung und Unterstützung kultureller Projekte und Aktivitäten. Grundsätzlich können alle Kulturschaffenden und Veranstalter einen Antrag zur Unterstützung stellen, sofern ein Bezug zur Stadt Luzern vorhanden ist. Ein besonderes Augenmerk der Fondsverwaltung gilt der Innovationsförderung und der Anschubfinanzierung.

Reglement über den Fonds zur Förderung und Unterstützung von kulturellen Aktivitäten

Wahlbehörde: Stadtrat
Amtsdauer: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024

Severin Barmettler und Frank Matter sind Mitglieder von Amtes wegen.

Kontakt

FUKA-Fonds (Fonds zur Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten)
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 82 40
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