Das Tiefbauamt ist eine Dienstabteilung der Umwelt- und Mobilitätsdirektion und verantwortlich für den Strassenraum, Grünflächen, Siedlungsentwässerung, Naturgefahren, Abfallbewirtschaftung, Mobilitätsthemen und den Neu- und Ausbau der Infrastrukturanlagen. Die Mitarbeitenden des Tiefbauamts sorgen für eine funktionierende Stadt und leisten einen Beitrag dazu, dass die Stadt Luzern zu den lebenswertesten Städten der Schweiz gehört. Weitere Informationen zu unseren Themen und Projekten finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr)
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Nein. Eine Anwohnenenden-Parkkarte berechtigt nicht zu einem festen Parkplatz. Sie ermöglicht lediglich das dauerhafte Parkieren auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund in der entsprechenden Parkkartenzone. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz, da die Verfügbarkeit von Parkplätzen variiert. Wenn sich ausnahmsweise keinen Parkplatz in der zugewiesenen Zone finden lässt, darf mit der Anwohnenden-Parkkarte auch überall in der Zone Z parkiert werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, muss einen privaten Garagen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Meter von seinem Wohnadresse mieten. Weitere Infos zu den Parkbewilligungen finden Sie hier. |
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Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden öffentlichen Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Mit dem Parkplatzabbau soll die Zahl der Autofahrten und damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden. |
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Parkplätze werden aufgehoben, wenn die Flächen für eine andere Nutzung gebraucht werden. Das kann sein für die Förderung des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehrs, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Belebung des öffentlichen Raums oder für Klimaanpassungs-Massnahmen wie Begrünung, Beschattung, Schwammstadt-Projekte etc. |
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Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählte Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, von den 7255 öffentlichen Oberflächenparkplätzen (Stand 2018) die Hälfte aufzuheben, also 3627 (Stand 2018). Mit der digitalen Erfassung aller Parkplätze Ende 2024 wurde die Zahl 2025 korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze. Aufgrund der seit 2018 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze (Stichtag 1. Juni 2025) sind bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben. |
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Basierend auf den Grundsätzen aus dem Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern», dem Leitfaden «öffentliche Parkierung» sowie zeitlichen Treibern (z. B. Ausbau Velonetz bis 2033, Ausbau See-Energie-Leitungsnetz etc.) definiert die Stadt Luzern Abbauziele nach Quartieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/-20%), die sich je nach Detailplanung nach unten oder oben verändern können. Diese Richtwerte finden sich im Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze» und auf dieser Webseite in der Tabelle oben. |
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Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Die private Parkierung muss primär auf privatem Grund abgedeckt werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, sollte einen privaten Gargen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Metern zu seinem Wohnort suchen. Alternativ könnten auch neue Mobilitätsformen ohne eigenes Auto ausprobiert werden; Carsharing, Velo- und Cargobike-Sharing, etc. Siehe dazu auch das Konzept Autoparkierung und das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung. |
Häufig gestellte Fragen zum Abbau der öffentlichen Parkplätze
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Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden öffentlichen Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Mit dem Parkplatzabbau soll die Zahl der Autofahrten und damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden. |
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Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählte Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, von den 7255 öffentlichen Oberflächenparkplätzen (Stand 2018) die Hälfte aufzuheben, also 3627 (Stand 2018). Mit der digitalen Erfassung aller Parkplätze Ende 2024 wurde die Zahl 2025 korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze. Aufgrund der seit 2018 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze (Stichtag 1. Juni 2025) sind bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben. |
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Parkplätze werden aufgehoben, wenn die Flächen für eine andere Nutzung gebraucht werden. Das kann sein für die Förderung des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehrs, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Belebung des öffentlichen Raums oder für Klimaanpassungs-Massnahmen wie Begrünung, Beschattung, Schwammstadt-Projekte etc. |
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Basierend auf den Grundsätzen aus dem Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern», dem Leitfaden «öffentliche Parkierung» sowie zeitlichen Treibern (z. B. Ausbau Velonetz bis 2033, Ausbau See-Energie-Leitungsnetz etc.) definiert die Stadt Luzern Abbauziele nach Quartieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/-20%), die sich je nach Detailplanung nach unten oder oben verändern können. Diese Richtwerte finden sich im Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze» und auf dieser Webseite in der Tabelle oben. |
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Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Die private Parkierung muss primär auf privatem Grund abgedeckt werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, sollte einen privaten Gargen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Metern zu seinem Wohnort suchen. Alternativ könnten auch neue Mobilitätsformen ohne eigenes Auto ausprobiert werden; Carsharing, Velo- und Cargobike-Sharing, etc. Siehe dazu auch das Konzept Autoparkierung und das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung. |