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Der auf öffentlichem Grund liegende Parkraum wird in der Stadt Luzern in Parkzonen elektronischer Zonenplan eingeteilt. Die einzelnen Parkbewilligungszonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel "Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt" signalisiert. Die Signalisation vor Ort ist zu beachten.

Parkbewilligungszonen der Stadt Luzern

Zonen mit Parkuhren-Parkplätzen, Zonen A/D
In den zentralen Zonen A und D, d.h. im Bruchquartier sowie im Hirschmatt-/Neustadt-Gebiet, gibt es ausschliesslich Parkuhren-Parkplätze mit weissen Parkfeldern. Parkbewilligungen in Form von Tagesbewilligungen sowie auch Parkbewilligungen für Anwohnende und ansässige Geschäftsbetriebe sind gültig.
 
Zonen mit mehrheitlich blauen Zonen-Parkplätzen, Zonen B/C/E/F/H/K/M/N/R/S/T/U
In diesen Zonen gibt es mehrheitlich blaue Zonen-Parkplätze, auf welchen mit der Parkscheibe während maximal einer Stunde parkiert werden kann. Parkbewilligungen in Form von Tagesbewilligungen sowie auch Parkbewilligungen für Anwohnende und ansässige Geschäftsbetriebe sind ausschliesslich auf den blauen Parkplätzen gültig. Die wenig zahlreich vorhandenen weissen Parkplätze können nur via Parkuhr benutzt werden.
 
Parkplätze bei Kirchen/Friedhöfen, welche via Parkscheibe (und ohne Möglichkeit für Parkbewilligungsbesitzende) bewirtschaftet werden
Es handelt sich um weiss markierte Parkplätze, auf denen mit der Parkscheibe täglich (MO-SO) von 08.00-18.00 Uhr während maximal drei Stunden parkiert werden kann. Parkbewilligungen sind nicht gültig, diese Felder sind für die Friedhofbesucher vorgesehen.
 
Zone Z, Aussenquartiere sowie Stadtteil Littau und Reussbühl
Die Zonen Z-Gebiete befinden sich etwas weiter entfernt vom Stadtzentrum. Es handelt sich um Parkfelder, auf welchen mit der Parkscheibe in der Regel während 3 oder 5 Stunden parkiert werden kann. Parkbewilligungen in Form von Tagesbewilligungen für die Zone Z, Dauer-Parkbewilligungen für die Zone Z sowie auch alle anderen Dauer-Parkkarten der Zonen A-U sind gültig.
 
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