Die dringliche Motion: «Kaufkraft der Bevölkerung stärken», welche die Auszahlung eines Prokopfbeitrages von maximal Fr. 180.– fordert um die Kaufkraft der Bevölkerung einmalig zu stützen, wurde an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2022 überwiesen. Der Stadtrat wird dem Grossen Stadtrat voraussichtlich am 29. Juni 2023 einen Bericht und Antrag für die Umsetzung der Motion unterbreiten. Die Auszahlung ist Ende 2023 vorgesehen, sofern dagegen nicht das fakultative Referendum ergriffen wird.
Die dringliche Motion 205 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken» wurde an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2022 überwiesen. Die Motionärinnen und Motionäre fordern, dass der Bevölkerung aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Überschüsse und den zusätzlichen finanziellen Belastungen (steigende Nebenkosten, Erhöhung der Krankenkassenprämien) ein Prokopfbeitrag von maximal Fr. 180.– ausbezahlt wird. Damit soll die Kaufkraft der Bevölkerung einmalig gestützt werden. Die Gesamtkosten dieser Auszahlung sollen 15 Millionen Franken nicht übersteigen, um ein obligatorisches Referendum zu vermeiden. Sofern nicht das fakultative Referendum ergriffen wird, kann dadurch die Auszahlung schneller erfolgen. Anspruchsberechtigt gemäss den Forderungen der Motion sollen grundsätzlich alle in der Stadt Luzern wohnhaften Personen unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus sein.
Der Stadtrat wird dem Grossen Stadtrat voraussichtlich am 29. Juni einen Bericht und Antrag für die Umsetzung der Motion unterbreiten. Gemäss Bericht und Antrag sollen alle anspruchsberechtigten Personen Ende 2023 einen Prokopfbeitrag von Fr. 173.– erhalten. Die Auszahlung wird mittels Scannen eines persönlichen QR-Codes, Erfassung der IBAN-Nummer und Auszahlung via Banküberweisung erfolgen. Für Personen ohne Zugang zu einem Computer oder mobilem Endgerät kann das per Post zugestellte Formular auch manuell ausgefüllt und retourniert werden. Die Gesamtausgaben für den Sonderkredit belaufen sich auf 14.95 Millionen Franken. Bei einer Zustimmung des Grossen Stadtrates unterliegt die Auszahlung dem fakultativen Referendum (60 Tage).
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